jumpToMain
© Kay Herschelmann
Kay Herschelmann

Geschäftsführender Landesvorstand

© Kay Herschelmann

Anita Kirsten

Landesbezirksvorsitzende

Gewerkschaftspolitische Führung

Öffentlichkeitsarbeit / Presse

Mitglied im Bundesvorstand

© Kay Herschelmann

Mathias Ziolkowski

stellv. Vorsitzender

Öffentlichkeitsarbeit / Presse

Personalvertretungsrecht

Junge Gruppe

© Kay Herschelmann

Mike Grommisch

stellv. Vorsitzender

Einsatzbetreuung / polizeiliche Großeinsätze

Fachausschüsse Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie BePo

© Kay Herschelmann

Dorit Döveling

stellv. Vorsitzende Tarif

Bundes- und Landestarifkommission

Tarif- und Eingruppierungsrecht, Rentenrecht

Tarifseminare

© Kay Herschelmann

Alexander Poitz

Landeskassierer

Finanzen des Landesbezirks

Digitalisierung in der Polizei

Fachausschuss Kriminalpolizei, Senioren Gruppe

© Kay Herschelmann

Cornelia Zernicke

stellv. Landesvorsitzende

Redaktion "Deutsche Polizei"

Vereinbarkeit Beruf und Familie/Pflege

Fachausschüsse Verwaltung sowie Aus- und Fortbildung, Frauengruppe

© Kay Herschelmann

Dominik Kaufhold

stellv. Landesschriftführer

Grüner Stern

Bildungsbeauftragter, Bildungswerk

Fachausschuss Schutzpolizei / Wasserschutzpolizei

© Kay Herschelmann

Anja Neumann

stellv. Landeskassiererin

Beamten- und Versorungsrecht

Kooperationspartner

Fachausschuss Beamten- und Besoldungsrecht

© Kay Herschelmann

Maik Kettlitz

Landesschriftführer

Werbung Mitgliederbetreuung, Vertrauensleutekonzeption

Öffentlichkeitsarbeit / Presse intern und extern

Seminar Vorbereitung auf den Ruhestand

Auf dem 10. Ordentlichen Landesdelegiertentag der Gewerkschaft der Polizei – Landesbezirk Brandenburg - am 20./21. Februar 2026 in Potsdam wurde u.a. der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand neu gewählt.

Auszug aus der Satzung der GdP Brandenburg:

Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand führt die Geschäfte und nimmt die ihm vom Landesdelegiertentag, Landesbezirksbeirat oder vom Landesbezirksvorstand übertragenen Aufgaben wahr.
Er verfügt über Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes und hat alljährlich dem Landesbezirksvorstand und Landesbezirksbeirat einen von ihm unterzeichneten Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung) vorzulegen.
Er hat dem Landesbezirksbeirat und Landesbezirksvorstand auf deren Sitzungen über seine Tätigkeit zu berichten.