03.06.2026
GdP erteilt klare Absage an 41-Stunden-Woche
GdP reagiert auf Finanzminister Kellers Überlegungen zur 41-Stunden-Woche
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Brandenburg weist die im
Tagesspiegel dargestellten Überlegungen von Finanzminister Daniel Keller zur Einführung einer 41-Stunden-Woche für Brandenburgs Beamtinnen und Beamte entschieden zurück.
„Wer die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit einer Arbeitszeitverlängerung verknüpfen will, hat den Kern der Entscheidung nicht verstanden. Verfassungsrechtliche Ansprüche sind kein Verhandlungsgegenstand und keine Verfügungsmasse für haushaltspolitische Kompromisse“, erklärt die Landesvorsitzende der GdP Brandenburg, Anita Kirsten.
Die GdP kämpft seit vielen Jahren für eine verfassungskonforme Besoldung. In zahlreichen Gesprächen, Stellungnahmen und Verfahren haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Alimentationspflicht des Dienstherrn nicht ausreichend erfüllt wird. Gehandelt wurde jedoch erst, nachdem das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgestellt hat, dass die Besoldung in Teilen verfassungswidrig ausgestaltet wurde.
„Dass es überhaupt eines Urteils aus Karlsruhe bedurfte, um Bewegung in diese Debatte zu bringen, spricht für sich. Die nun notwendige Anpassung der Besoldung ist keine politische Gefälligkeit des Landes, sondern die Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht. Brandenburg schuldet seinen Beamtinnen und Beamten diese Korrektur – ohne Wenn und Aber“, so Kirsten.
Besonders kritisch bewertet die GdP die Auswirkungen einer Arbeitszeitverlängerung auf die Polizei Brandenburg. Die Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Dienst bereits heute unter enormen Belastungen: Schicht- und Wechseldienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit, hohe Überstundenstände, kurzfristige Dienstplanänderungen sowie eine stetig steigende Zahl komplexer Einsatzlagen prägen den Berufsalltag.
„Während viele Menschen nach Feierabend abschalten können, nehmen Polizeibeschäftigte die Bilder schwerer Verkehrsunfälle, häuslicher Gewalt, Kinderschutzverfahren oder tödlicher Einsätze mit nach Hause. Die psychische und physische Belastung endet nicht mit dem Schichtende. Wer unter diesen Bedingungen über längere Arbeitszeiten nachdenkt, verkennt die Realität des Polizeiberufs.“
Nach Auffassung der GdP würde eine 41-Stunden-Woche weder die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken noch die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung lösen. Vielmehr drohen zusätzliche Belastungen, steigende Krankenstände und ein weiterer Attraktivitätsverlust im Wettbewerb um Fachkräfte.
„Es wäre vollkommen inakzeptabel, wenn ausgerechnet diejenigen, die jahrelang die Folgen einer verfassungswidrigen Besoldung tragen mussten, nun mit längeren Arbeitszeiten für politische Versäumnisse der Vergangenheit bezahlen sollen. Die Verantwortung dafür liegt nicht bei den Beamtinnen und Beamten, sondern bei den Regierungen der vergangenen Jahre. Wer Verfassungsrecht umsetzt, erfüllt eine Pflicht – er gewährt keinen Bonus.“
Die GdP Brandenburg fordert die Landesregierung deshalb auf, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts konsequent und ohne Gegenleistungserwartungen umzusetzen.
„Sicherheit, Bildung und eine leistungsfähige Verwaltung sind keine Kostenstellen, sondern Grundpfeiler eines funktionierenden Staates. Wer einen starken Staat will, muss die Menschen stärken, die ihn jeden Tag tragen. Gespräche über eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit stehen für die GdP Brandenburg nicht auf der Tagesordnung – und werden es auch künftig nicht.“
