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GdP Brandenburg

21.05.2025

Besoldung in Brandenburg
laut Gutachten immer noch
verfassungswidrig

Besoldung Amtsangemessene Besoldung

Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die Verfassungsmäßigeit der Besoldung herszustellen!

Ein Gutachten, das vom Deutschen Richterbund Landesverband Brandenburg e.V. in Auftrag gegeben wurde, hat belegt, dass die R-Besoldung in den untersuchten Jahren 2023 bis 2025 verfassungswidrig ist.

Darüber hinaus stützt das Gutachten unsere Auffassung, dass der für Brandenburg favorisierte Weg über die Anhebung der kindbezogenen Familienzuschläge nicht geeignet ist, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung herzustellen, sondern Verwerfungen innerhalb des Besoldungsgefüges verstärkt. Die für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Brandenburg herausgearbeiteten Feststellungen sind auch für die A-Besoldung zutreffend.

Aus diesem Grund haben wir uns mit einem Schreiben an den Finanzminister Robert Crumbach gewandt. Wir fordern, dass zeitnah das Gespräch mit uns darüber aufgenommen wird, wie noch im Jahr 2025 die amtsangemessene Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg hergestellt werden kann. Weiter fordern wir, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung auch rückwirkend für diese Jahre herzustellen, um das Thema endlich sauber abzuschließen.

Bitte denkt daran, Euren Widerspruch wegen nicht amtsangemessener Besoldung einzureichen. Nur so sind Eure Ansprüche gesichert!      

Unseren Muster Widerspruch findet Ihr im Mitgliederbereich: Download Muster Widerspruch wegen amtsangemessener Besoldung