03.11.2026
Mitgliederinformation:
Verfassungspflicht statt Besoldungspolitik nach Kassenlage!
Liebe Mitglieder der GdP Thüringen,
die heutige Berichterstattung der Thüringer Allgemeinen und die inzwischen bekannt gewordene Einigung im Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags bestätigen genau das, wovor wir seit Wochen warnen: Statt eine gerechte Lösung für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten zu schaffen, wird bei den Nachzahlungen offenbar erneut die finanzielle Begrenzung zum Maßstab politischen Handelns gemacht.
Das überrascht uns nicht mehr. Es ist und bleibt ein politisches Armutszeugnis!
Nach aktueller dpa-Berichterstattung hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss heute auf eine Beschlussempfehlung zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028 verständigt. Die abschließende Entscheidung des Landtags steht noch aus.
Was sieht die Einigung vor?
Nach der aktuellen dpa-Berichterstattung wurden folgende Regelungen vereinbart:
- Besoldungsanpassung: Rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent.
- Nachzahlungen: Für 2025 sollen alle betroffenen Beamtinnen und Beamten berücksichtigt werden. Für die Jahre 2021 bis 2024 sollen nach der dpa-Meldung hingegen nur rund 1.300 Personen Nachzahlungen erhalten, die geklagt haben.
- Arbeitszeitverkürzungstag: Die geplante Abschaffung ist vom Tisch. Der sogenannte AZV-Tag bleibt erhalten.
- Teilzeit: Anlasslose Teilzeit soll weiterhin möglich sein, allerdings grundsätzlich mit mindestens 75 Prozent einer Vollzeitstelle.
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Vorzeitiger Ruhestand: Die Altersgrenze soll grundsätzlich auf 63 Jahre steigen. Bei 40 Dienstjahren bleibt ein Antrag mit 62 Jahren möglich. Für Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr sind Ausnahmen vorgesehen.
Und was ist mit der Jahressonderzahlung?
Der bisherige Gesetzentwurf sieht die Wiedereinführung einer jährlichen, ruhegehaltsfähigen Sonderzahlung von 4,8 Prozent vor. In der aktuellen dpa-Berichterstattung über die Ausschusseinigung findet diese Regelung keine Erwähnung.
Ob und in welcher Form die Jahressonderzahlung Bestandteil der Beschlussempfehlung ist, lässt sich daraus nicht ableiten. Wir werden dies prüfen, sobald uns die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Die vorstehenden Angaben beruhen auf der aktuellen dpa-Berichterstattung und dem bisherigen Gesetzentwurf. Die abschließende Prüfung der konkreten gesetzlichen Regelungen erfolgt, sobald uns die Beschlussempfehlung im Wortlaut vorliegt.
Dass die geplante Abschaffung des Arbeitszeitverkürzungstages verhindert wurde, begrüßen wir ausdrücklich. Das ändert jedoch nichts an unserer massiven Kritik an der vorgesehenen Nachzahlungsregelung.
Verfassungspflicht ist keine freiwillige Wohltat!
Die amtsangemessene Alimentation ist durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützt. Sie ist kein Goodwill, kein politisches Zugeständnis und kein Gnadenakt des Finanzministeriums.
Der Freistaat ist zur verfassungsgemäßen Besoldung verpflichtet. Punkt.
Zwar gelten für die rückwirkende Durchsetzbarkeit von Besoldungsansprüchen besondere rechtliche Voraussetzungen. Doch der Gesetzgeber kann auch diejenigen berücksichtigen, die auf die Rechtmäßigkeit ihrer Besoldung vertraut und keinen Widerspruch eingelegt haben.
Wer dieses Vertrauen zum finanziellen Nachteil werden lässt, bestraft ausgerechnet diejenigen, die ihrem Dienstherrn vertraut haben.
Liebe politisch Verantwortliche in Thüringen: Ist das Ihr Verständnis von Wertschätzung gegenüber den eigenen Beschäftigten?
Pensionsfonds aufgebraucht – und jetzt sind die Kassen leer?
Besonders bemerkenswert ist der wiederholte Verweis auf finanzielle Grenzen angesichts der eigenen Haushaltspolitik.
Der Freistaat hat seinen Pensionsfonds 2021 und 2022 vollständig geleert. Ende 2020 verfügte dieser noch über rund 292 Millionen Euro.
Aufgebaut wurde die Rücklage unter anderem durch geringere Besoldungs- und Versorgungsanpassungen. Die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger mussten dafür über Jahre Abschläge von jeweils 0,2 Prozentpunkten hinnehmen.
Die Beschäftigten haben zur Vorsorge beigetragen. Die Rücklage ist aufgebraucht. Die damaligen Abstriche blieben bestehen.
Die Mittel wurden rechtmäßig zur Finanzierung laufender Versorgungsausgaben eingesetzt. Doch wer seine langfristige Vorsorge aufbraucht, muss sich kritische Fragen zur eigenen Finanzpolitik gefallen lassen.
Die verfassungsrechtliche Alimentationspflicht lässt sich jedenfalls nicht mit dem Hinweis auf knappe Kassen wegdiskutieren.
Innere Sicherheit ist keine Verhandlungsmasse!
Unsere Kolleginnen und Kollegen erfüllen täglich ihre gesetzlichen Pflichten – auch unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen. Sie können sich nicht aussuchen, welche Verpflichtungen sie erfüllen und welche ihnen gerade zu unbequem sind.
Vom Dienstherrn erwarten wir denselben Maßstab!
Wer an die innere Sicherheit kein Preisschild hängen will, darf bei der verfassungsrechtlich geschützten Besoldung derjenigen, die sie gewährleisten, nicht auf den letzten Euro feilschen.
Die GdP Thüringen fordert eine verfassungsgemäße Besoldung und eine gerechte Nachzahlungsregelung.
Wertschätzung zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern im Umgang mit den eigenen Beschäftigten.
Wie geht es weiter?
Die abschließende Entscheidung über das Gesetz ist für die Sondersitzung des Thüringer Landtags am 11. November 2026 vorgesehen.
Wir werden Euch sehr zeitnah gesondert über den weiteren Umgang mit besoldungsrechtlichen Widersprüchen und möglichen Klagen informieren und konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.
