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Polizeiauto seitlich | © @Gdp
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30.03.2025

Aktuelle Stellungnahme polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen in der Geschäftsstelle

Am 27.03.2025 wurden in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Thüringen polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt. 

Wie uns vor Ort mitgeteilt wurde, war die Grundlage hierfür ein fernmündlicher Beschluss nach § 103 Strafprozessordnung (sog. Durchsuchung bei Dritten). Wir möchten an dieser Stelle mit Nachdruck klarstellen: Die GdP Thüringen ist selbst nicht Beschuldigte.

Es handelt sich allerdings um ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen Kolleginnen und Kollegen, zu dem wir uns derzeit, auch zum Schutz dieser, inhaltlich nicht äußern können. Gleichwohl ist es uns wichtig, zu einzelnen Punkten bereits jetzt Stellung zu beziehen:

Wir widersprechen insbesondere den bislang öffentlich kursierenden Darstellungen, die ein Bild suggerieren, das aus unserer Sicht weder den Tatsachen noch dem tatsächlichen Ablauf gerecht wird. 

Als Landesvorsitzende wurde ich nicht zu Beginn der Maßnahmen in unserer Geschäftsstelle über diese informiert. Erst ein Unbeteiligter, welcher am Gelände der Geschäftsstelle vorbeifuhr, informierte mich telefonisch über die Geschehnisse. Auch konnte zu diesem Zeitpunkt kein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO vorgelegt werden. Die Kenntnisnahme des gegen die Beschuldigten erlassenen Beschlusses wurde uns verweigert. Besonders schwerwiegend ist in diesem Zusammenhang, dass selbst unserer nach Bekanntwerden der Maßnahme hinzugezogenen anwaltlichen Vertretung der Beschluss ebenfalls nicht ausgehändigt wurde. Stattdessen wurden wir auf einen lediglich fernmündlich erlassenen Beschluss nach § 103 StPO hingewiesen und damit veranlasst, die Maßnahmen zu dulden. Ob es einen solchen Beschluss tatsächlich gab und ob dieser rechtmäßig ergangen ist, wird nun gerichtlich überprüft. Es kann sich derzeit nicht des Eindrucks erwehrt werden, dass bei der gesamten Maßnahme der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Gewerkschaften an sich, ihrer Räumlichkeiten und der Interessen ihrer Mitglieder außer Acht gelassen wurde. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang der Schutz personenbezogener Daten zu bewerten. Als Gewerkschaft verarbeiten wir in unserer täglichen Arbeit besonders schützenswerte Daten nach Art. 9 DSGVO – etwa zur Gewerkschaftszugehörigkeit oder zu sensiblen Einzelfällen. Die Geschäftsstelle ist nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein vertrauensvoller Rückzugsraum für unsere Mitglieder. Dass hier eine Maßnahme in einer Form durchgeführt wurde, die diesen Schutzraum in Frage stellt, betrachten wir als massiven Eingriff. Die GdP Thüringen wird auch in diesem Bereich die Rechtmäßigkeit des Handelns prüfen. 

Wir sehen in der Art und Weise, wie diese Maßnahme durchgeführt wurde, keine angemessene Verhältnismäßigkeit im Umgang mit einer gewerkschaftlichen Organisation.

Als Gewerkschaft der Polizei vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder mit Nachdruck – auch und gerade dann, wenn sich Kolleginnen und Kollegen mit kritischen oder problematischen Sachverhalten an uns wenden. Es gehört zu unserem ureigenen Selbstverständnis als Interessenvertretung, solchen Hinweisen gewissenhaft nachzugehen. Dass uns dies nun auf diese Weise offenbar zum Vorwurf gemacht wird, ist inakzeptabel.

Unsere Kritik richtet sich entschieden gegen die Ausführung und Kommunikation, gegen den Umgang mit unserer Organisation und gegen die durch dieses Vorgehen ausgelöste Verunsicherung unter unseren Mitgliedern. Ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt: Dieses Vorgehen beschädigt Vertrauen – nicht nur in uns als Gewerkschaft, sondern auch in rechtsstaatliche Verfahren.

Wir haben unverzüglich mit einer internen Aufarbeitung der Vorgänge begonnen. Es ist unser Anspruch, die Geschehnisse vollumfänglich aufzuklären – offen, transparent und im Interesse unserer Mitglieder. Darüber hinaus werden wir das Thema auch weiterhin aktiv medial begleiten und kritisch einordnen.

Als GdP Thüringen stehen wir für eine starke und integre Polizei – und für eine ebenso starke gewerkschaftliche Vertretung. Diese Rolle lassen wir uns weder absprechen, noch durch unklare Darstellungen oder überzogene Maßnahmen beschädigen.

Mandy Koch

Landesvorsitzende der GdP Thüringen