22.05.2024
Umsetzung des 5. DRÄndG
Wie aus einer Bandansage kann man es beinahe stetig von Seiten der Verantwortlichen hören: "Bitte warten Sie".
Gestern war es nun endlich soweit. Die offizielle Verlautbarung des LSF Sachsen zur Umsetzung des 5. DRÄndG.
Nicht nur, dass die sächsischen Kolleginnen und Kollegen lange Zeit warten mussten, bis das Gesetz am 2. Mai durch die Abgeordneten des sächsischen Landtags im Plenum beschlossen wurde, so dauert nun die Umsetzung noch einmal weitere zwei bis drei Monate.
„Es ist nicht vermittelbar, dass die Kolleginnen und Kollegen so lange hingehalten werden. Die Tarifverhandlungen fanden am 09. Dezember mit dem entsprechenden Abschluss ein Ende und schon hier war dem Finanzministerium bekannt, dass im Jahr 2023 eine Nachbesserung notwendig ist. Erneut zeigt sich damit, Sachsen ist wie so oft Schlusslicht.“ so der Landesvorsitzende der GdP Sachsen.
Denn sowohl die Erhöhung des Familienzuschlags als auch die rückwirkende Erstattung der Beiträge der privaten Pflegeversicherung für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner erfolgt mit den Bezügen für den Monat Juli. Noch später, also erst mit den Bezügen im August, kommen die rückwirkenden monatlichen Sonderzahlungen, um das Abstandsgebot zur Grundsicherung zu waren.
Für den Fall, dass es jmd. der Verantwortlichen vergessen hat - Die Sonderzahlung dient dazu einem Gerichtsurteil oberster Gerichtsbarkeit, nämlich des Bundesverfassungsgerichtes, nachzukommen, um so die verfassungskonforme Alimentation herzustellen. Das Urteil gilt nicht erst dann, wenn es gerade einmal in den Kalender passt.
Uns ist Recht und Gesetz allerdings noch etwas wert, weshalb wir dazu auffordern, die Umsetzung deutlich zu beschleunigen.