25.09.2024
Landespressekonferenz der Gewerkschaften zur Nachbesetzungssperre
„Ich sehe ernstzunehmende Probleme für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land, wenn es zu Einsparungen in dieser Größenordnung im Verwaltungsbereich der Landespolizei kommt“, sagte Uwe Bachmann, Landesvorsitzender der GdP Sachsen-Anhalt.
Es sei äußerst positiv zu bewerten, dass die Landesregierung weiter im Wort des Koalitionsvertrages steht, den Polizei- vollzug personell zu stärken, um den neuen Herausforderungen für Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Dem wird das Land aktuell gerecht. Es plane weiterhin mit der Mindestzielzahl von 7000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Wir haben eine dauerhafte Sicherheitslage, die dies auch drin-
gend erforderlich macht.
Gewerkschaften GdP/DGB/GEW und Ver.di kritisieren die Haushaltsplanung der Landesregierung.
Um so unverständlicher ist es, dass suggeriert wird, dass die Polizei insgesamt personell aufgebaut wird, wenn deren Verwaltung Stückweise immer mehr abgebaut wird, und nunmehr im Haushalt 2025/2026 auf 964 Stellen begrenzt werden soll. Uwe Bachmann verweist darauf, dass seit 2015 bereits über 500 Stellen in der Verwaltung reduziert wurden. Die Polizeiverwaltung wurde damit bereits seit vielen Jahren abgebaut und arbeitet seitdem permanent am äußersten Limit.
Doch das reiche dem Land immer noch nicht. Vielmehr wird hier in der Landtagsdebatte vom 20. September immer ieder auf das Ziel des Koalitionsvertrages von 18,7 Prozent Verwaltung pro 1 Tsd. Einwohner verwiesen.
Uwe Bachmann verweist aber deutlich auf den gleichen Koalitionsvertrag und zitiert hieraus, wonach „binnen 5 Jahren (Anm. somit bis 2026) die Zahl der Beschäftigten in der Polizeiverwaltung auf 1100 Stellen aufwachsen zu lassen“.
Wenn man an der einen Stelle den Koalitions-vertrag zitiert, darf man an der an deren Stelle nicht darauf verzichten!!
Wir appellieren dringend dort Nachbesetzungen und Einstellungen im Polizeibereich zuzulassen, wo es für die Sicherstellung der polizeilichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Das sind u. a. Bereiche, die polizeiliche Ermittlungen unterstützen, wie IT-Experten oder polizeiliche Beweismittel rechtssicher für das Ermittlungsverfahren untersuchen und begutachten. Das reicht u. a. von der Bandbreite der DNA Untersuchung bis hin zur Beweislegung bei der Untersuchung von toxikologischen Stoffen wie Betäubungsmittel/Drogen. Hier muss es zwingend möglich sein, Einstellungen und Nachbesetzungen auch für die Jahre 2025/2026 unmittelbar weiter vornehmen zu können. Es gilt beweissichere Ermittlungsverfahren zu führen, die auch Bestand bei Staatsanwaltschaft und Gericht haben.
Es darf ebenso nicht zugelassen werden, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aufgrund der Arbeitsüberlastung über das notwendige Maß hinaus weitere Verwaltungsaufgaben übernehmen müssen und somit auf der Straße und in den Ermittlungsbereichen nicht zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt ist zu befürchten, dass obwohl immer mehr gesundheitserhaltende Maßnahmen für Beschäftigte getätigt werden, die jetzt nochmal zunehmende Arbeitsbelastung der verbleibenden Verwaltung dazu führt, dass der ohnehin bereits hohe Krankenstand dort zunehmend verschärft wird.
Der Landesbezirksvorstand