09.07.2026
Beitragsstabilisierungsgesetz zur GKV: Hauptlast tragen Beschäftigte und das ist falsch
Der Bundestag hat heute das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet das Gesetz trotz einzelner Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf als unzureichend. Zwar wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds weniger stark gekürzt als zunächst geplant und der Bund erhöht seinen Anteil an der Beitragspauschale für Grundsicherungsbeziehende spürbar. Die Hauptlast des Gesetzes tragen nach Einschätzung der GdP jedoch weiterhin die gesetzlich versicherten Beschäftigten.
Im Zentrum der Kritik steht die Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld: Künftig sind drei Stufen der Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent vorgesehen. Die GdP sieht darin die Gefahr, dass Beschäftigte auch im Krankheitsfall unter Druck geraten, mit reduzierter Leistungsfähigkeit zur Arbeit zu erscheinen – ein Risiko gerade für Berufe mit hoher körperlicher und psychischer Belastung wie im Polizeidienst.
Hinzu kommen weitere spürbare Mehrbelastungen für die Versicherten: Die Zuzahlungsbeträge steigen um 50 Prozent auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, ohne die ursprünglich vorgesehene Dynamisierung an die Grundlohnrate. In der Familienversicherung entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartnerinnen und Ehepartner in den meisten Haushalten; künftig wird dafür ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig, sofern keine Ausnahme greift.
Als Gewerkschaft, die verbeamtete und tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen vertritt, sehen wir hier eine Schieflage, die vor allem unsere Tarifbeschäftigten belastet.
Dazu erklärt Christian Ehringfeld, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP: „Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld klingen nach Flexibilität, sind aber ein Risiko für alle, die im Schichtdienst, im Wach- und Streifendienst oder unter hoher Belastung arbeiten. Wer krank ist, muss auskurieren dürfen – und darf nicht in die Situation gebracht werden, mit halber Kraft Dienst zu tun, weil ein Krankengeld nur noch anteilig gezahlt wird.
Zusammen mit höheren Zuzahlungen und dem Ende der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartnerinnen und Ehepartner ergibt sich ein Paket, das die gesetzlich versicherten Beschäftigten überproportional trifft. Als Gewerkschaft, die verbeamtete und tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen vertritt, sehen wir hier eine Schieflage, die vor allem unsere Tarifbeschäftigten belastet.
Wir fordern eine Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln trägt statt aus den Beiträgen der Versicherten, sowie ein Krankengeld, das im Krankheitsfall verlässlich vor finanziellen Einbußen schützt – statt neuer bürokratischer Abstufungen über Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld.“
„Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld klingen nach Flexibilität, sind aber ein Risiko für alle, die im Schichtdienst, im Wach- und Streifendienst oder unter hoher Belastung arbeiten.“GdP-Bundesvize und Sozialpolitik-Experte Christian Ehringfeld
