18.11.2025
Verfassungswidrige Besoldung in Berlin bestätigt: GdP-Erfolg mit bundesweiter Wirkung
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zur Berliner A-Besoldung veröffentlicht und damit bestätigt, dass die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten über Jahre verfassungswidrig war. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin hat das Verfahren eines Mitglieds seit 2008 unterstützt und nun in höchster Instanz Recht bekommen.
Der Beschluss hat erhebliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Die Prüfungsmaßstäbe des Bundesverfassungsgerichts wirken in sämtliche Besoldungsregelungen der Bundesländer hinein und betreffen damit Beamtinnen und Beamte in ganz Deutschland. Eine amtsangemessene Alimentation sowie eine rechtssichere Polizeizulage sind zentrale Voraussetzungen für eine faire und gerechte Bezahlung der Beschäftigten in Polizei, Feuerwehr und Sicherheitsbehörden. Die Finanzministerien der Länder und der Bund sind aufgefordert, rechtskonforme Besoldungsstrukturen sicherzustellen.
Die GdP führt seit vielen Jahren bundesweit Verfahren gegen rechtswidrige Bezahlungsmodelle, fehlende Zulagen und mangelhafte Dienstabsicherung. Sobald der schriftliche Beschluss vorliegt, wird die GdP ihn umfassend auswerten und über weitere rechtliche Schritte in Bund und Ländern entscheiden.
Die seit der Föderalismusreform I vollständig auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung hat zu einem Flickenteppich geführt, der immer wieder verfassungswidrige Besoldungsregelungen hervorbringt. Die GdP fordert daher eine Rückkehr zu einer bundeseinheitlichen Rahmenkompetenz. Polizeiarbeit unterscheidet sich nicht zwischen den Bundesländern und dem Bund – die rechtliche Grundlage für Besoldung und Versorgung sollte es ebenfalls nicht.
Auch auf Bundesebene besteht dringender Handlungsbedarf: Seit 2021 hat die Bundesregierung mehrere Vorschläge für eine Neuregelung der Bundesbesoldung vorgelegt, doch keiner davon wurde vom Bundestag beschlossen. Damit bleibt die Besoldung der Bundesbeamten fünf Jahre nach den letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin verfassungswidrig.
Die GdP wird sich weiterhin konsequent dafür einsetzen, dass Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern verfassungsgemäß und gerecht bezahlt werden.
