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© Foto: Sven Vüllers/GdP NRW
Foto: Sven Vüllers/GdP NRW

20.10.2026

Besoldungsreform: GdP drängt auf weitere Nachbesserungen

Beamtenpolitik

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Besoldungsreform angepasst: Die Ausgleichszulagen sollen künftig über zehn statt sieben Jahren abgeschmolzen werden. Die jährliche Absenkung sinkt damit von 15 auf zehn Prozent. Für die GdP NRW ist das ein erster Erfolg. Er zeigt, dass unser Druck und die zuletzt geführten politischen Gespräche Wirkung entfalten.

Finanzielle Nachteile bleiben bestehen

Die langsamere Abschmelzung verschiebt die finanziellen Einbußen, beseitigt sie aber nicht. Besonders betroffen bleiben Familien mit mehreren Kindern in Regionen hoher Wohn- und Lebenshaltungskosten. Sie müssen langfristig mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Das lehnen wir entschieden ab. Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine angemessene Alimentation festgelegt. Wie diese Vorgaben konkret umgesetzt werden, entscheidet aber der Landesgesetzgeber. Eine Schlechterstellung bestimmter Familien ist keine zwingende Folge der verfassungsrechtlichen Vorgaben, sondern das Ergebnis der konkreten Ausgestaltung durch das Land.

Unsere Forderung ist deshalb klar: Eine verlängerte Abschmelzungsphase reicht allein nicht aus. Die Grundbesoldung muss so angehoben werden, dass die Umstrukturierung keine Verlierer verursacht.

GdP setzt politische Gespräche fort

Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiterhin kritisch begleiten und unsere Forderungen an die Politik adressieren. Hierzu gehört auch der direkte Austausch mit den Fraktionen. Heute haben sich Christoph Hirsch, zuständiges GVS-Mitglied für Beamtenrecht und Marco Neblik (Lgst.), im Landtag mit Simon Rock, dem haushaltspolitischen Sprecher der Fraktion GRÜNE über notwendige Nachbesserungen ausgetauscht. Unsere Botschaft bleibt eindeutig: Das Gesetz muss so nachgebessert werden, dass dauerhaft eine amtsangemessene und tragfähige Besoldung für alle sichergestellt wird.

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