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21.07.2026

OVG NRW: Keine Nachzahlung ohne jährlichen Widerspruch

Beamtenpolitik

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat am 15. Juli 2026 entschieden, dass Landesbeamtinnen und Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern keinen Anspruch auf Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen für die Jahre 2011 bis 2020 haben, wenn sie ihre Ansprüche nicht für jedes einzelne Haushaltsjahr geltend gemacht haben. Damit hat das OVG mehrere anderslautende Urteile der Verwaltungsgerichte aufgehoben.

Worum ging es?

Nachdem die Rechtsprechung festgestellt hatte, dass die Besoldung kinderreicher Familien verfassungswidrig zu niedrig bemessen war, sollte die Benachteiligung durch ein Gesetz aus dem Jahr 2021 rückwirkend ausgeglichen werden. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) lehnte jedoch Nachzahlungen für diejenigen Jahre ab, in denen kein Widerspruch gegen die Besoldung erhoben worden war. Das OVG hat diese Praxis nun bestätigt.

Was bedeutet das Urteil?

Die Entscheidung ist für viele Betroffene eine große Enttäuschung. Obwohl das Land die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung kinderreicher Familien selbst eingeräumt hat, gehen nun diejenigen leer aus, die ihre Ansprüche nicht jährlich geltend gemacht haben. Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem Wortlaut des Gesetzes. Danach ist eine jährliche Geltendmachung zwingende Voraussetzung für spätere Nachzahlungen. Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung kann jedoch noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden.

Besoldung: Weitere Entwicklungen im Blick

Wir haben unsere Mitglieder in den vergangenen Jahren immer wieder dazu aufgefordert, Ansprüche vorsorglich jährlich geltend zu machen. Die aktuelle Entscheidung zeigt, wie wichtig dieses Vorgehen war. Besonders erfreulich ist, dass viele Mitglieder infolge unserer Widersprüche hohe Nachzahlungen erhalten haben. Mit der Tarifübernahme, der Modernisierungsoffensive und dem von der Landesregierung angekündigten Gesetz zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist beim Thema Besoldung derzeit viel in Bewegung. Wir empfehlen weiterhin, die aktuellen Informationen und Hinweise zum Thema Besoldung aufmerksam zu verfolgen. Wir halten Euch selbstverständlich auf dem Laufenden!

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