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© Bild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

10.11.2025

Widerspruch gegen die Besoldung 2025

Die GdP Niedersachsen empfiehlt auch im Jahr 2025 Widerspruch gegen die Besoldung zu erheben. Hintergrund sind weiterhin offene verfassungsrechtliche Fragen zur Angemessenheit der Alimentation, die auch die Neuregelungen ab 2023 betreffen. Das für den Widerspruch aktualisierte Musterformular steht ab sofort auf der Webseite der GdP Niedersachsen zum Download bereit.

Auch nach der Änderung des Besoldungsgesetzes im Jahr 2023 vertreten wir die Auffassung, dass die Besoldung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten nicht rechtmäßig ist. Deshalb empfehlen wir nach wie vor, Widerspruch dagegen zu erheben. 

Die zunächst im Raum stehende Befürchtung, dass dieser Widerspruch nach der Gesetzesänderung nur über den individuellen Klageweg durchzusetzen ist, konnten wir durch unser Engagement abwenden. Mehr dazu ist hier nachzulesen.

Um gegebenenfalls eigene Ansprüche geltend machen zu können, ist es dennoch in jedem Jahr notwendig, Widerspruch einzulegen. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit. Die Frist hierfür endet am 31.12.2025.