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15.07.2025

Tarifkräfte stärken, Ermittlungsarbeit entlasten: Reformvorschlag für den ermittelnden Bereich

Tarifkommission

Die GdP Niedersachsen fordert eine grundlegende Reform zur besseren Integration von Tarifbeschäftigten in die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Angesichts zunehmender Arbeitsverdichtung, wachsender Fallzahlen und der weiter voranschreitenden Spezialisierung kriminalpolizeilicher Aufgaben auch im Angesicht der Digitalisierung braucht es neue Wege zur Entlastung. Ein zentraler Schlüssel dafür liegt im gezielten Ausbau tariflicher Stellen in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung sowie einer rechtlichen und strukturellen Aufwertung.

Die GdP Niedersachsen stellt darum einen umfassenden Forderungskatalog auf, und skizziert die Rahmenbedingungen, um Tarifbeschäftigte auch zukünftig systematisch und rechtssicher in die Ermittlungsarbeit einzubinden.

  1. Sofortige Aufstockung des Tarifpersonals im ermittelnden Bereich der Polizei Niedersachsen 
    Die Polizei Niedersachsen braucht mehr tariflich Beschäftigte im ermittelnden Bereich. Zusätzliche Haushaltsmittel sollen Neueinstellungen ermöglichen – und auch eine interne Umschulung von Beschäftigten finanzieren, deren Aufgaben durch die Digitalisierung entfallen.
  2. Tarifkräfte aktiv in Ermittlungen einbinden 
    Tarifbeschäftigte sollen flächendeckend in Ermittlungsarbeiten integriert werden – mit festen Aufgabenbereichen und klarer Struktur, um die ermittelnden Beamtinnen und Beamten effizient zu entlasten. Erste Modellprojekte sollen gemeinsam mit den Personalvertretungen entwickelt und begleitet werden.
  3. Klare Berufsbezeichnung statt „Kriminalassistenz“ 
    Die GdP Niedersachsen lehnt den Begriff „Kriminalassistenz“ als abwertend ab. Die Berufsbezeichnung „Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter ermittelnder Bereich“ soll die Kompetenzen und Leistungen der Beschäftigten deutlich widerspiegeln. 
  4. Ermittlungsbefugnisse rechtlich ermöglichen 
    Tarifkräfte sollen in die Verordnung über Ermittlungspersonen aufgenommen werden – analog zur Kriminaltechnik. So könnten sie einfache Ermittlungen wie Datenabfragen selbstständig und rechtssicher durchführen. 
  5. Kein Strafverfolgungszwang für Tarifkräfte 
    Tarifbeschäftigte dürfen nicht verpflichtet werden, eigenständig Strafverfolgung zu betreiben. Die GdP fordert eine gesetzliche Klarstellung, um diese Grenze eindeutig festzulegen. 
  6. Bessere Aus- und Fortbildung 
    Der Einstieg in die Ermittlungsarbeit muss professionell vorbereitet und begleitet werden. Dafür braucht es spezifische Schulungsangebote bei der PA und dem LKA – etwa zu Grundlagen der Ermittlungsarbeit oder zur Eigensicherung. 
  7. Entlastung durch Übernahme administrativer Aufgaben 
    Aufgaben wie die Pflege der PKS, PIAV oder ViVA sollen gezielt auf Tarifkräfte übertragen werden. Auch technische Systeme sind so zu optimieren, dass doppelte Arbeit und Fehlerkorrekturen vermieden werden. 
  8. Einheitlicher Arbeitsschutz für alle 
    Tarifkräfte, insbesondere in der Kriminaltechnik und forensischen Arbeit, brauchen verlässlichen Arbeitsschutz. Dazu zählen regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen und eine einheitliche Ausstattung mit Schutzmitteln wie Reizstoffsprühgerät oder Schutzweste. 
  9. Gleichstellung bei Arbeitsunfähigkeit 
    Wer durch Unfall oder Krankheit dauerhaft eingeschränkt ist, soll dennoch tarifgerecht weiterverwendet werden können. Die GdP fordert eine Regelung analog zur Versorgung von Beamtinnen und Beamten. 

    Tarifbeschäftigte sind ein wichtiger Pfeiler der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Darum muss ihr Einsatz muss professionalisiert, strukturell gestärkt und rechtlich abgesichert werden. Das vorliegende Konzept gewährleistet eine zeitgerechte, Kriminalitätsbekämpfung unter effizienter Beteiligung aller Beschäftigten.