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GdP MV

22.10.2026

Neue Polizeilaufbahnverordnung schafft zusätzliche Hürden – wir kritisieren den Wegfall der Ausnahmeregelungen

Regelaufstieg 2027: Bewerbt euch und wahrt eure Chancen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Polizeilaufbahnverordnung (PolLaufbVO MV) und die Ausschreibung für den Regelaufstieg in die Laufbahngruppe 2 nach § 13 haben viele Fragen aufgeworfen. Insbesondere das Zusammentreffen der neuen Aufstiegsvoraussetzungen mit dem laufenden Regelbeurteilungsverfahren sorgt für Unsicherheit.

Die Interessenvertretungen haben bereits eindringlich vor den Folgen der Streichung bisheriger Ausnahmeregelungen gewarnt. Wir haben im Rahmen der Verbandsbeteiligung unsere Bedenken vorgetragen. Die Stellungnahme ist auf unserer Internetseite veröffentlicht. Dennoch ist die Polizeilaufbahnverordnung am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten.

Was bedeutet das für eure Bewerbung?

Für die Zulassung zum Regelaufstieg ist nach § 13 PolLaufbVO MV mindestens die zweithöchste Beurteilungsnote erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, Ausnahmen von dieser Voraussetzung zuzulassen, wurde gestrichen.

Gleichzeitig sind die Regelbeurteilungen zum Stichtag 1. Oktober 2026 noch nicht abgeschlossen. Die Dienststelle hat deshalb mitgeteilt, dass Bewerbungen bis zum 13. November 2026 einzureichen sind, das erforderliche Beurteilungsergebnis jedoch erst in der 49. Kalenderwoche abschließend geprüft wird. Bis dahin sollen die aktuellen Beurteilungen nachgereicht werden.

Unsere Empfehlung: Bewerbt euch fristgerecht, auch wenn eure neue Beurteilung noch nicht vorliegt!

Eine Beförderung im zurückliegenden Beurteilungszeitraum führt nicht automatisch zu einer schlechteren Beurteilung. Zwar ändern sich mit dem höheren Statusamt die Bewertungsmaßstäbe, entscheidend bleibt aber die individuelle Leistung.

Wer mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen. GdP-Mitglieder können bei der Geschäftsstelle der GdP MV ein Muster für ein Widerspruchsschreiben anfordern. Eine individuelle Prüfung des Einzelfalls bleibt wichtig.

Unsere Kritik bleibt bestehen.

Wir halten den Wegfall der Ausnahmemöglichkeiten weiterhin für falsch. Aufstiegschancen dürfen nicht durch starre Beurteilungsanforderungen unnötig eingeschränkt werden.

Dass Bewerbungsfristen und laufende Beurteilungsverfahren zeitlich zusammentreffen, war vorhersehbar. Die daraus entstehenden Schwierigkeiten dürfen nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Wir werden das Verfahren weiterhin kritisch begleiten und uns für faire, transparente und verlässliche Aufstiegsmöglichkeiten einsetzen.

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