29.06.2026
Nach Empfehlungen der Rentenkommission – GdP sieht Verbesserungsbedarf
Besondere Belastung, besondere Verantwortung: GdP verlangt faire Rentenregelungen für die Polizei
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung der Alterssicherung vorgelegt. Die Vorschläge sollen nun von der Bundesregierung bewertet und im weiteren politischen Verfahren beraten werden.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird diesen Prozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Beschäftigten im Polizeidienst angemessen berücksichtigt werden.
„Die Reform muss den besonderen Arbeitsbedingungen aller Polizeibeschäftigten gerecht werden. Eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters oder eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit darf nicht zulasten derjenigen gehen, die tagtäglich Verantwortung für die öffentliche Sicherheit übernehmen.“, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende Alexander Bobzin, zuständig für den Tarifbereich
Kritisch sieht die GdP unter anderem:
- die vorgeschlagene Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, da sie die besonderen Belastungen im Polizeidienst unzureichend berücksichtigt,
- Überlegungen zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren,
- mögliche Verschärfungen bei vorgezogenen Altersrenten, die insbesondere gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte treffen könnten,
- die Empfehlung, Auswirkungen einer Reform auch auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen,
- sowie offene Fragen zur Ausgestaltung und Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge.
„Eine zukunftsfähige Rentenreform muss finanzielle Nachhaltigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden. Wertschätzung, Gesundheitsschutz und eine verlässliche Altersversorgung sind keine Privilegien, sondern die berechtigte Anerkennung der täglichen Leistungen aller Polizeibeschäftigten“, so Alexander Bobzin.
Beamtenversorgung ist Teil der staatlichen Fürsorgepflicht
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich dafür ausgesprochen, künftig auch Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Aus Sicht der GdP Mecklenburg-Vorpommern greift dieser Vorschlag zu kurz und wirft grundlegende Fragen zum beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip auf.
Die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten ist kein beliebig veränderbarer Finanzierungsbaustein. Sie ist Teil der amtsangemessenen Alimentation und damit Ausdruck der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Gerade für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gilt ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben, stehen für die Sicherheit der Bevölkerung ein und tragen im Berufsalltag erhebliche körperliche und psychische Belastungen. Diese besonderen Anforderungen müssen sich weiterhin in einer verlässlichen und eigenständigen Beamtenversorgung widerspiegeln.
Landesvorsitzende Kristin Frosch: „Eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung darf nicht allein unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Beitragszahlender diskutiert werden. Sie berührt unmittelbar das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Notwendig sind deshalb belastbare Antworten darauf, wie bestehende Versorgungsansprüche und -rücklagen geschützt, die besondere Stellung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gewahrt und die Attraktivität des Polizeiberufs gesichert werden sollen. Gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräfte- und Nachwuchsmangels darf die Altersversorgung nicht zum politischen Spielball werden.“
Die GdP Mecklenburg-Vorpommern erwartet deshalb eine offene Debatte, die die verfassungsrechtlich geschützten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die besondere Belastung im Polizeivollzugsdienst und die Verantwortung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten berücksichtigt.
