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02.07.2026

Besoldungsanpassung beschlossen – Gespräche zu Zulagen und Alimentation laufen weiter

Erster Erfolg erreicht – jetzt folgen die nächsten Schritte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassungsgesetz beschlossen.

Die finanzielle Wirkung ist bereits eingetreten: Mit den Bezügen für Juni wurde die Besoldungsanpassung rückwirkend zum 1. April 2026 ausgezahlt.

Damit ist ein wichtiges Ergebnis erreicht. Die vereinbarte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses wurde umgesetzt. Die Bezüge steigen rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Weitere Anpassungen folgen zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Auch die Anwärterbezüge steigen in drei Schritten insgesamt um 150 Euro.

Für die GdP war es entscheidend, diese verbindlich vereinbarte Übertragung nicht durch die deutlich komplexeren Fragen der amtsangemessenen Besoldung aufzuhalten. Dieses Ziel ist erreicht.

Der Landtag ist damit im Wesentlichen der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses gefolgt und hat den Gesetzentwurf angenommen. Zugleich wurden erstmals alle relevanten Erschwerniszulagen in die regelmäßigen Anpassungen einbezogen. Damit wird künftig verhindert, dass diese Zulagen über Jahre real an Wert verlieren.

Die nächsten Gespräche laufen bereits

Die Gespräche mit dem Finanzministerium zur amtsangemessenen Alimentation sind aufgenommen worden. Unterschiedliche Maßnahmen und Ansätze werden derzeit diskutiert.

Vor der Landtagswahl wird es hierzu kein weiteres Gesetz geben. Das Thema ist jedoch nicht vertagt. Die fachlichen Arbeiten und Diskussionen laufen weiter, damit nach der Wahl zügig ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann.

Das Land hat den aus der Rechtsprechung folgenden Handlungsbedarf anerkannt. Deshalb wurden für die Jahre 2025 und 2026 Vorkehrungen getroffen, damit Ansprüche nicht allein deshalb verloren gehen, weil einzelne Beschäftigte keinen Antrag gestellt oder keinen Widerspruch eingelegt haben. Es besteht an der Stelle kein individueller  Handlungsbedarf.

Für die GdP ist dabei klar: Die spätere Regelung darf nicht nur rechnerisch das verfassungsrechtliche Minimum absichern. Sie muss die Grundbesoldung, das Abstandsgebot, die Entwicklung im Vergleich zum Bund und zu anderen Ländern sowie die besondere Situation des Polizeivollzugsdienstes berücksichtigen.

Erschwerniszulagen: Jetzt zu spürbaren Verbesserungen kommen

Parallel dazu laufen die Gespräche zur Weiterentwicklung der Erschwerniszulagenverordnung.

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz ist ein erster Schritt erfolgt: Alle relevanten Erschwerniszulagen nehmen künftig an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil. Die eigentliche Aufgabe beginnt jedoch jetzt.

Anders als bei einem Gesetz muss eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung nicht durch den Landtag beschlossen werden. Deshalb besteht die Möglichkeit, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.

Die GdP wird sich dabei insbesondere einsetzen für:

  • höhere Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten,
  • bessere Schicht- und Wechselschichtzulagen,
  • eine eigenständige Regelung für besonders belastete Einsatzbereiche, insbesondere Bereitschaftspolizeihundertschaften und Technische Einsatzeinheit,
  • eine echte materielle Verbesserung und keine bloße Umverteilung vorhandener Mittel,
  • eine Orientierung an den besseren Regelungen beim Bund und in anderen Ländern.

Es geht nicht um Komfort. Es geht um die Anerkennung von Nachtdiensten, Wochenenden, Feiertagen, kurzfristigen Einsatzlagen, gesundheitlichen Belastungen und einer hohen Belastung für Familien und soziale Beziehungen.

Unsere weiteren Kernforderungen bleiben auf der Agenda

Die GdP wird die bereits im Finanzausschuss vorgetragenen Forderungen weiter mit Nachdruck vertreten. Dazu gehören insbesondere:

  • die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage,
  • eine gerechte Neuregelung der systemnahen Berufszeiten,
  • bessere Laufbahn- und Aufstiegsperspektiven,
    zusätzliche Erfahrungsstufen insbesondere in den Besoldungsgruppen A 8 bis A 10,
  • die Anerkennung von Laufbahnabschlüssen anderer Länder,
  • Verbesserungen bei Beihilfe, Heilfürsorge und Dienstunfallversorgung.

Die Forderungen der GdP sind im Bericht des Finanzausschusses umfassend dokumentiert. Sie bleiben damit Maßstab für die nächsten Gespräche und politischen Entscheidungen.

Wir bleiben dran - für eine Polizei, deren Belastung, Verantwortung und Lebensleistung nicht nur anerkannt, sondern auch sichtbar und dauerhaft berücksichtigt werden.

Eure GdP MV