01.07.2026
Neues Personalvertretungsgesetz: Wichtiger Fortschritt für die Mitbestimmung
Wichtiger Schritt für starke Personalräte in Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat das neue Personalvertretungsgesetz beschlossen. Damit wird die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst modernisiert und an neue Anforderungen angepasst.
GdP hat Praxiserfahrung eingebracht
Die GdP Mecklenburg-Vorpommern hat sich intensiv in das Verfahren eingebracht. Im Austausch mit Politik und Verwaltung haben wir Erfahrungen aus dem Polizeialltag eingebracht – insbesondere zu Schichtdienst, Arbeitsbelastung, Digitalisierung, Freistellungen und wirksamen Beteiligungsrechten.
Nicht alle Vorschläge konnten umgesetzt werden. Entscheidend ist jedoch: Die besonderen Anforderungen polizeilicher Personalvertretung waren im Gesetzgebungsverfahren sichtbar und wurden in die Beratungen eingebracht.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit stärken
Positiv ist, dass die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Dienststelle und Personalvertretung ausdrücklich im Gesetz hervorgehoben wird. Die Informationsrechte der Personalräte sind deutlich erweitert worden. Disziplinarmaßnahmen unterliegen künftig der Mitbestimmung.
Mitbestimmung stärkt eine handlungsfähige Polizei. Sie hilft, Belastungen frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte einzubeziehen und Veränderungen gemeinsam tragfähig zu gestalten.
Jetzt kommt es auf die Umsetzung an
Die neuen Beteiligungsrechte müssen sich nun in konkreten Verwaltungsentscheidungen wiederfinden. Personalräte müssen frühzeitig informiert und ernsthaft beteiligt werden – insbesondere bei Veränderungen von Organisation, Arbeitsabläufen und digitalen Verfahren.
Fortbildung und Ressourcen sind entscheidend
Starke Mitbestimmung braucht qualifizierte Personalräte. Neue Verfahren, Digitalisierung und komplexe Veränderungsprozesse erfordern Fachwissen und Handlungssicherheit.
Dafür müssen ausreichende Haushaltsmittel für Fortbildung bereitstehen. Dienstherren müssen verlässliche Fortbildungsmöglichkeiten schaffen. Die gesetzgeberische Entscheidung muss sich auch in Ressourcenentscheidungen und in der Verwaltungspraxis widerspiegeln.
Die GdP begleitet den weiteren Weg
Die GdP begleitet die Umsetzung mit Vertrauen und Zuversicht darauf, dass Personalvertretungen und Dienststellen gemeinsam tragfähige Lösungen entwickeln.
Wir werden unsere Erfahrungen aus der Praxis weiter einbringen und uns für eine wirksame Mitbestimmung im Interesse der Beschäftigten einsetzen.
