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21.05.2026

GdP MV nach Anhörung im Finanzausschuss: Landtag muss jetzt liefern

Mecklenburg-Vorpommern droht Konkurrenzkampf um Polizeinachwuchs

Besoldungsanpassung ist richtig – reicht für die Polizei aber nicht aus

Anlässlich der Anhörung zur Beamtenbesoldung im Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern fordert die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (GdP) eine schnelle Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs verbunden mit verbindlichen weiteren Schritten zur Stärkung der Landespolizei.

Der Gesetzentwurf sieht die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes vor. Dies wird von der GdP ausdrücklich unterstützt.

Gleichzeitig macht die GdP deutlich: Für die Polizei darf es nicht bei einer reinen linearen Besoldungsanpassung bleiben. Notwendig sind jetzt spürbare Verbesserungen bei Versorgung, Zulagen, Laufbahnrecht und Fürsorge.

Kristin Frosch, Landesvorsitzende der GdP:

„Die heutige Anhörung war konstruktiv. Ich habe deutlich gemacht: Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, aber er ist kein Attraktivitätspaket für die Landespolizei. Wer will, dass Mecklenburg-Vorpommern auch morgen noch eine leistungsfähige Polizei hat, darf heute nicht nur das Notwendigste beschließen. Innere Sicherheit hat einen Preis, aber Unsicherheit hat einen viel höheren.“

Aus Sicht der GdP stehen insbesondere drei Themen im Mittelpunkt: die Anerkennung sogenannter systemnaher Zeiten, die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sowie eine echte Weiterentwicklung der Erschwerniszulagen. Diese Punkte betreffen unmittelbar die Anerkennung von Lebensleistung, besonderer Aufopferung und täglicher Belastung im Polizeidienst.

Die Polizeizulage sei keine beliebige Zusatzleistung, sondern Ausdruck besonderer Gefährdung, Verantwortung und Belastung. Deshalb müsse sie auch in der Versorgung wieder berücksichtigt werden. Ebenso dürfe die Reform der Erschwerniszulagenverordnung nicht haushaltsneutral ausgestaltet werden. Wer Nachtdienste, Wochenenden, Feiertage, kurzfristige Einsatzlagen und dauerhafte Schichtbelastung angemessen anerkennen wolle, müsse dafür auch zusätzliche Mittel bereitstellen.

Kristin Frosch: „Jede Entscheidung, die jetzt nicht getroffen wird, ist am Ende auch eine Personalentscheidung. Wer Zulagen, Laufbahn und Versorgung nicht verbessert, entscheidet faktisch mit darüber, ob junge Menschen zur Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern kommen oder zum Bund, nach Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein oder in andere Berufe gehen.“

Die GdP verweist zudem auf die angespannte Situation im Landesamt für Finanzen bei der Bearbeitung der Beihilfe. Auch hier brauche es verlässliche, praxistaugliche und personell abgesicherte Lösungen. Für die Beschäftigten dürfe Fürsorge nicht erst auf dem Papier beginnen, sondern müsse im Alltag funktionieren.

Mit Blick auf die letzte Landtagssitzung Ende Juni 2026 erwartet die GdP nun klare Entscheidungen.

„Der Landtag muss liefern. Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei brauchen ein klares Signal: Dieses Land sieht euch, dieses Land braucht euch und dieses Land ist bereit, eure Arbeit angemessen anzuerkennen“, so Kristin Frosch.

Weitere Informationen und fachliche Details finden sich in den Stellungnahmen der GdP und des DGB Nord an den Finanzausschuss des Landtages.