18.01.2026
Spendenaktion mit Wirkung – mit politischer Mahnung und klaren Forderungen
Unterstützung für das Childhood-Haus Schwerin
Im Rahmen der Kinderadventsfeier des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Spendenaktion zugunsten des Childhood-Hauses Schwerin durchgeführt. Viele Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf und zeigten Solidarität mit einem zentralen Projekt des Kinderschutzes. 750 Euro kamen zusammen und wurden am Januar von der Miriam Simoni und Kristin Frosch persönlich an die Leiterin des Childhood-Hauses, Frau Schirrmacher, übergeben.
Der Besuch bot zugleich Raum für einen vertieften fachlichen Austausch über die Entwicklung der Einrichtung im vergangenen Jahr und lieferte wichtige politische Einblicke, die über die Alltagspraxis hinausweisen.
Ein Childhood-Haus für ganz MV derzeit ohne politische Durchsetzungskraft
Das Childhood-Haus Schwerin ist derzeit die einzige Einrichtung dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient als interdisziplinäre Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt geworden sind, und vereint polizeiliche, medizinische, juristische und psychosoziale Angebote unter einem Dach. Es ist ein international anerkanntes Konzept, das Mehrfachbefragungen reduziert und die kindgerechte Begleitung von Betroffenen ermöglicht.
Trotz dieses Erfolgs ist die politische Durchsetzung weiterer Childhood-Häuser im Land bislang gescheitert. In Mecklenburg-Vorpommern liegt seit über einem Jahr lediglich ein Prüfauftrag vor, der keine konkreten Ergebnisse, Zeitpläne oder finanzielle Zusagen beinhaltet. Damit bleibt der Bedarf, insbesondere für einen weiteren Standort im östlichen Teil des Landes, ungeklärt und politisch nicht umgesetzt.
Kinderschutzgesetz 2025: Struktur gestärkt, aber Childhood-Häuser nicht abgesichert
Im Dezember 2025 verabschiedete der Landtag das neue Kinder- und Jugendschutzstrukturgesetz. Sozialministerin Stefanie Drese betonte, das Gesetz setze einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und stärke Prävention, Kooperation und Fachstrukturen landesweit. Dazu gehören u. a. eine zentrale fachliche Koordinationsstelle und verbesserte Standards für Kinderschutzprozesse.
Zwar ist diese strukturelle Weiterentwicklung begrüßenswert, doch enthält das Gesetz keine verbindlichen und finanziell abgesicherten Regelungen für Childhood-Häuser. Anders als gefordert (Deutsche Polizei 03/2025) wurde nicht gesetzlich verankert, dass in jedem Landgerichtsbezirk ein Childhood-Haus eingerichtet wird, und im Landeshaushalt fehlen bislang verpflichtende Mittel für weitere Standorte. Anne Shepley, Vertreterin der Grünen im Landtag kritisiert, dass eine bloße Prüfung ohne Geldmittel und verbindliche Planung „Symbolpolitik auf dem Rücken der Jüngsten“ sei.
Fallzahlen steigen – Ressourcen bleiben begrenzt
Frau Schirrmacher berichtete, dass die Fallzahlen im Childhood-Haus deutlich zugenommen haben und die Komplexität der Fälle wächst. Auch dank steigender Sensibilisierung nehmen Kinder und Jugendliche das Angebot häufiger in Anspruch. Gleichzeitig bleibt die personelle Ausstattung angespannt: Die Psychologin ist derzeit mit nur einer 20-Stunden-Stelle beschäftigt, und eine dringend benötigte zusätzliche Sozialpädagogin kann aufgrund fehlender Mittel nicht finanziert werden. Dies hat spürbare Auswirkungen auf die fachliche Versorgung.
GdP-Position: Kinderschutz muss politisch und finanziell abgesichert werden
Bereits beim Besuch des Childhood-Hauses im Februar 2025 formulierte die GdP klare Forderungen für die Zukunft des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehören:
- zusätzliche Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
- eine Vollzeitstelle für traumatherapeutische Fachkompetenz,
- mehr Streetworker in sozialen Brennpunkten,
- verpflichtende Schulsozialarbeit an allen Schulen,
- die Einrichtung eines Childhood-Hauses in jedem Landgerichtsbezirk,
- und eine langfristige, verlässliche finanzielle Sicherung der Childhood-Häuser.
Diese Positionen greifen nicht nur die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen auf, sondern spiegeln auch die Erfahrungen der Praxis wider, wie sie Polizeibehörden, Jugendämter und psychosoziale Dienste tagtäglich machen.
Die GdP fordert daher, dass politische Entscheidungsträger über bloße Strukturgesetze hinaus konkrete Finanzplanungen und Umsetzungsziele schaffen, damit Kinderschutz nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag verlässlich realisiert wird.
Die Spendenaktion im Rahmen der Kinderadventsfeier ist ein starkes Zeichen der Solidarität und des gesellschaftlichen Engagements der GdP-Mitglieder und unterstützender Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig zeigt der Blick hinter die Kulissen: Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die dauerhafte politische und finanzielle Rückendeckung braucht.
Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl 2026 nimmt die GdP die politischen Parteien in die Verantwortung:
Kinderschutz ist kein Luxus, sondern Grundrecht jedes Kindes. Er braucht klare politische Priorität, verlässliche finanzielle Grundlagen und den Mut, erfolgreiche Modelle wie das Childhood-Haus flächendeckend umzusetzen.
