04.12.2025
Amtsangemessene Alimentation: Für 2025 sind keine Anträge notwendig
Mitgliederinformation des DGB zum Verzicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf haushaltsnahe Geltendmachung für das Jahr 2025
Für das Jahr 2025 sind in Mecklenburg-Vorpommern keine Anträge zur amtsangemessenen Alimentation nötig. Das Finanzministerium hat per Erlass auf die sonst erforderliche haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet. Die individuellen Ansprüche bleiben trotzdem gesichert.
Der Erlass gilt direkt nur für das Land, Kommunen sollen folgen – hier können Anträge weiter nötig sein.
Hintergrund ist ein neues Prüfverfahren des Bundesverfassungsgerichts (November 2025). Das Land nutzt die Zeit bis zum Besoldungsanpassungsgesetz nach der kommenden Tarifrunde, um die Rechtslage zu klären.
Nachbesserungen sind möglich, ggf. aber erst ab 2027 wegen der Landtagswahl 2026. Für diesen Fall können Ansprüche für 2025 und 2026 noch Ende 2026 geltend gemacht werden.
Entscheidend bleibt das Tarifergebnis. Der DGB fordert die zeitgleiche Übertragung auf Besoldung und Versorgung. Solidarischer Druck aller Beschäftigtengruppen ist dafür notwendig.
Weitere Information erfahrt ihr über eure Kreisgruppe.
