
31.08.2025
Umfrage zur Beihilfe
Sind wir wirklich einfach zu dumm, die Beihilfe zu begreifen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im zweiten Halbjahr 2022 führte die Gewerkschaft der Polizei nach massiven Beschwerden aus den Reihen der Pensionärinnen und Pensionäre der Landespolizei eine Mitgliederbefragung zur Beihilfe durch. Das Ergebnis war erschütternd. Viele Kolleginnen und Kollegen waren hochgradig unzufrieden mit der Arbeitsweise des Landesamtes für Finanzen. Monatelange Wartezeiten auf die Rückerstattung der Auslagen, Verweigerung von Leistungen und schlechte Beratung waren nur die Spitze des Eisbergs. Kontaktversuche mit Finanzminister Geue scheiterten und erst nach einem Machtwort der Ministerpräsidentin nahmen die Verhandlungen mit fünfmonatiger Verspätung Fahrt auf.
Die ersten Verhandlungsrunden ermutigten uns. Die Bearbeitungszeiten verkürzten sich, nachdem nicht zuletzt auf Grund unserer Anregungen zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt wurden. Bei Pflegeleistungen zeichneten sich einvernehmliche Lösungen ab.
Leider dauerte es nur wenige Monate, bis sich herausstellte, dass es seitens des Finanzministeriums keinerlei Interesse gab, sich zu weiteren Fragen mit der GdP zu einigen. Wir erklärten die Verhandlungen für gescheitert.
Eine Schlichtungsverhandlung mit dem Chef der Staatskanzlei im Mai 2025 brachte auch keine Ergebnisse – außer der Feststellung des Finanzministeriums und des Landesamtes für Finanzen, dass sich Polizistinnen und Polizisten mit der Beihilfe schwertun. Mit anderen Worten: Wir sind offensichtlich zu dumm, die Beihilfe zu begreifen.
Kleine Anmerkung: Die Beihilfe und die Heilfürsorge Landespolizei lehnen sich in wesentlichen Eckpunkten an das SBG V an. Einziger Unterschied: In der Heilfürsorge kümmert man sich um die Kolleginnen und Kollegen. Für die Beihilfe scheint „Kümmern“ eher ein Fremdwort zu sein.
Das Gespräch in der Staatskanzlei hat aber auch gezeigt, dass die Landesregierung die Kritik an der Beihilfe und damit die Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen einfach aussitzen will. Diese Verfahrensweise ist nicht neu und schon des Öfteren im Umgang mit den Sorgen und Nöten von Polizistinnen und Polizisten praktiziert worden.
Wenn die Landesregierung sich verweigert, müssen wir mit Blick auf die demnächst anstehenden Landtagswahlen wieder einmal die Öffentlichkeit um Unterstützung bitten.
Und dazu brauchen wir EURE Mithilfe. Wir wissen, dass viele Polizeibeschäftigte auf die ein oder andere Art bereits Bekanntschaft mit der Beihilfe gemacht haben. Es sind nicht nur Pensionäre, sondern Verwaltungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte mit oder ohne mitversicherte Angehörige, die von der Rotstiftpolitik in der Beihilfe betroffen sind. Wieder einmal wird auf unsere Kosten gespart und Kolleginnen und Kollegen werden dank der „Fürsorge“ des Dienstherrn teilweise schlechter gestellt als gesetzlich Krankenversicherte.
Der ausgefüllte Fragebogen kann per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle der GdP M-V bis 20.10.2025 gesendet werden.
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk M-V
Gadebuscher Straße 125
19057 Schwerin
E-Mail: gdpmv@gdp.de
Ihr habt auch die Möglichkeit, die Unterlagen kostenfrei mit dem dienstlichen Kurierdienst an uns zu senden. Dieser fährt uns zweimal die Woche an.
Persönliche Angaben können für Rücksprachen hinterlassen werden. Bei Bedarf können Anlagen beigefügt werden.
Für eine schnellstmögliche Antwort bedanken wir uns im Voraus.
Hinweis zur Anonymität und zum Datenschutz
Eure Antworten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Beteiligt euch bitte an der Umfrage. Es geht auch um Eure Zukunft!
Mit kollegialen Grüßen
Eure AG Beihilfe