
21.08.2025
Erfolgreicher Vorstoß –zum Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz und Elternzeit für Beamtinnen in MV auf Bundesstand gebracht!
Die GdP Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die veröffentlichten Beschlüsse des Landeskabinetts: Der Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes sieht in § 81 vor, dass die für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Rechtsvorschriften zum Mutterschutz und zur Elternzeit entsprechend anzuwenden sind. Diese Regelung basiert auf der MuSchEltZV des Bundes, einschließlich der neuen Fehlgeburtregelung, die am 1. Juni 2025 in Kraft trat.
Wichtige Punkte:
- Überführung der bundesrechtlichen Mutterschutz- und Elternzeitstandards ins Landesrecht durch eine dynamische Verweisung.
Bereits vor dem formale Inkrafttreten des geänderten Landesbeamtengesetzes können Beamtinnen im Land von der Neuregelung „profitieren“.
- Die bisherigen MV-Verordnungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit treten vorläufig außer Kraft; mit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt deren endgültige Aufhebung
- Von der Beschlusslage "profitieren" Beamtinnen in MV im gleichen Maße wie ihre Kolleginnen im Bund sowie im kommunalen Tarifbereich
Kristin Frosch (Landesfrauenvorsitzende der GdP MV): "Die Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten mit dem Bund ist ein zentraler Standort- und Fairnessfaktor. Wir haben mit unserer Pressemeldung vom 24. März 2025 eine klare Forderung gesetzt – und der jetzige Kabinettsbeschluss setzt diese Forderung nun endlich um. MV kommt damit seiner Verantwortung als moderner, familienfreundlicher Arbeitgeber nach und etabliert verbindliche Standards, die bundesweit anerkannt sind."