25.08.2026
GdP zu hessenDATA: Ermittlungsfähigkeit sichern, digitale Souveränität schaffen
Europäische Souveränität ja. Technischer Rückschritt nein. Die Fähigkeit muss bleiben - der Hersteller ist austauschbar.
Wiesbaden. Die mögliche Beendigung der Zusammenarbeit des Landes Hessen mit Palantir bei hessenDATA darf nicht zu einem Rückschritt bei der Kriminalitätsbekämpfung führen.
Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hessen ist klar: Nicht der Hersteller entscheidet über die Zukunft der Polizeiarbeit, sondern die Leistungsfähigkeit des Systems.
„Wir brauchen die Fähigkeit – nicht zwingend einen bestimmten Hersteller. Wenn eine leistungsfähige europäische Lösung verfügbar ist, sollte Hessen diese Chance nutzen. Aber ein Systemwechsel darf niemals dazu führen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen mit schlechteren Werkzeugen arbeiten müssen“, erklärt GdP-Chef Jens Mohrherr.
Moderne Datenanalyse ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Ermittlungsarbeit. Bei organisierter Kriminalität, Terrorismus, Extremismus, Cybercrime oder sexualisierter Gewalt gegen Kinder müssen große Datenmengen und komplexe Zusammenhänge schnell ausgewertet werden. hessenDATA hat gezeigt, welchen Mehrwert automatisierte, datenbankübergreifende Analyse für die Polizei leisten kann. Die GdP begrüßt deshalb ausdrücklich Überlegungen, eine deutsche oder europäische Alternative zu entwickeln. Digitale Souveränität ist gerade im Sicherheitsbereich eine strategische Frage. Abhängigkeiten von einzelnen außereuropäischen Anbietern müssen kritisch geprüft und langfristig reduziert werden. Gleichzeitig warnt die GdP vor einem politischen oder technischen Schnellschuss: Eine europäische Lösung muss mindestens gleichwertig sein. Ein Anbieterwechsel darf keine Fähigkeitslücke erzeugen und nicht zu einem jahrelangen IT-Großprojekt auf dem Rücken der Beschäftigten werden.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen am ersten Tag eines neuen Systems leistungsfähige und zuverlässige Werkzeuge. Migration, Schnittstellen, Schulungen und Anpassungen dürfen nicht durch zusätzliche Mehrarbeit in den Dienststellen aufgefangen werden“,Jens Mohrherr, GdP-Landesvorsitzender
Für die GdP gehören deshalb fünf Punkte zwingend in die Entscheidung über die Zukunft von hessenDATA:
- Keine Fähigkeitslücke: Ein neues System muss mindestens die bisherige Leistungsfähigkeit erreichen.
- Digitale Souveränität: Deutsche und europäische Lösungen müssen konsequent geprüft und weiterentwickelt werden.
- Praxisbeteiligung: Ermittler, Kriminalpolizei, Analysebereiche und IT-Fachleute müssen von Beginn an eingebunden werden.
- Rechtssicherheit: Datenschutz und verfassungsrechtliche Vorgaben müssen Teil der technischen Konzeption sein.
- Personal und Finanzierung: Migration, Betrieb, Schulung und Weiterentwicklung brauchen dauerhaft ausreichende Ressourcen.
Die GdP Hessen sieht das mögliche Vertragsende 2027 deshalb auch als Chance: Hessen kann seine digitale Polizeiinfrastruktur strategisch neu aufstellen - leistungsfähig, rechtssicher und perspektivisch so souverän wie möglich. Die klare Position der GdP Hessen lautet: Europäische Souveränität ja. Technischer Rückschritt nein. Die Fähigkeit muss bleiben - der Hersteller ist austauschbar.
Weitere Informationen
Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
