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06.07.2026

Drone Resilience Day in Berlin
Kopelke: Drohnenabwehr in Deutschland konsequent ausbauen

Ausstattung Innenpolitik Kritische Infrastrukturen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die aktuellen Fortschritte bei der rechtlichen und technischen Weiterentwicklung der Drohnenabwehr in Deutschland. Angesichts zunehmender Gefährdungen durch unbemannte Luftfahrzeuge fordert die GdP jetzt den flächendeckenden Ausbau moderner Fähigkeiten bei Polizei und Sicherheitsbehörden. Die GdP verweist darauf, dass weiterhin technische Ausstattung, einheitliche Rechtsgrundlagen und klare Zuständigkeiten fehlen.

Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke erklärte am Rande des „Drone Resilience Day“ in Berlin: „Wir kommen in der polizeilichen Drohnenabwehr endlich voran. Jetzt müssen wir in Deutschland flächendeckend mit modernsten Abwehrfähigkeiten überzeugen. Behörden müssen also unbürokratisch mit der rasanten Drohnenabwehrtechnologie Schritt halten und mit zusätzlichem Geld jederzeit einsatzfähig gehalten werden.“

„Wir kommen in der polizeilichen Drohnenabwehr endlich voran. Jetzt müssen wir in Deutschland flächendeckend mit modernsten Abwehrfähigkeiten überzeugen.“

Am Drone Resilience Day 2026 in Berlin diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Wissenschaft, Politik und Industrie über den Schutz kritischer Infrastrukturen und des öffentlichen Raums vor Bedrohungen aus der Luft. Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel zeigen Live-Demonstrationen, realitätsnahe Einsatzszenarien und innovative Counter-UAS-Technologien, wie moderne Drohnenabwehr künftig aussehen kann und welche Rahmenbedingungen es dafür braucht: mit vor Ort, der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.

Die GdP sieht insbesondere bei der Ausstattung der Polizeibehörden, der Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen sowie beim Aufbau einer bundesweiten Drohnenabwehr-Infrastruktur weiteren Handlungsbedarf. Der Schutz kritischer Infrastruktur, öffentlicher Veranstaltungen und sicherheitsrelevanter Einrichtungen erfordert moderne Detektions- und Abwehrsysteme sowie ausreichend qualifiziertes Personal. Die Politik müsse die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Polizei wirksam und rechtssicher auf neue Bedrohungslagen reagieren kann.

Die GdP fordert Bund und Länder auf, den begonnenen Modernisierungskurs konsequent fortzusetzen und die originär zuständigen Polizeibehörden nachhaltig zu stärken. Nur so könne Deutschland den wachsenden Herausforderungen durch Drohnen wirksam begegnen.

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Ich erwarte vom Bund daher eine ausdrückliche Ermächtigung für den Einsatz kollateralarmer elektronischer Drohnenabwehr und von den Ländern möglichst einheitliche polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse mitsamt der Definition einer klaren Eingriffsschwelle.
GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelkk
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Auszüge aus der Rede des GdP-Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke:

Drohnen als polizeiliche Einsatzmittel bergen enormes Potenzial. Wir können komplexe Lagen besser im Blick behalten, Such- und Rettungsaktionen deutlich effektiver gestalten und sogar Verkehrsunfälle detaillierter und mit geringerem Arbeitsaufwand aufnehmen.

Kaum ein anderes Bedrohungsszenario betrifft und beschäftigt beinahe zeitgleich so viele Beteiligte wie ein Drohnenüberflug unbekannten Ursprungs. Lassen Sie mich daher mit einem beispielhaften Szenario starten, welches exemplarisch für Lagen steht, mit denen unsere Kolleginnen und Kollegen derzeit fast täglich konfrontiert sind:

An der Ostseeküste Schleswig-Holsteins wird eine Drohne gesichtet. Von der Kieler Bucht kommend überfliegt sie zunächst etwa 15km Landesfläche, bevor sie kurze Zeit über der Schleusenanlage des Nord-Ostsee-Kanals kreist. Es folgt ein Überflug des Kieler Marinehafens und der Werft von Thyssenkrupp Marine Systems. Abschließend verschwindet die Drohne wieder auf der Ostsee.

In der kurzen Zeitspanne dieses Überflugs befand sich die Drohne zeitweise in drei verschiedenen Zuständigkeitsbereichen: Landespolizei, Bundespolizei, Bundeswehr. Potenziell konnten dabei Informationen über kritische Infrastruktur, über militärische Details sowie über die Rüstungsindustrie gesammelt werden – und das alles, ohne dass wir derzeit die institutionellen sowie in der Fläche auch technischen Möglichkeiten gehabt hätten, die Lage zu beenden – geschweige denn, sie zu verhindern. De facto war unser Luftraum in diesem Szenario zwar kein rechtsfreier, mindestens aber ein sanktionsfreier Raum.

Als Polizeigewerkschafter ist es mir jedoch ein besonderes Anliegen, auf die Situation aufmerksam zu machen, in der sich meine Kolleginnen und Kollegen in dem geschilderten Szenario befinden. Denn trotz einiger positiver Entwicklungen mangelt es derzeit an drei zentralen Pfeilern der polizeilichen Drohnenabwehr: dem Rechtsrahmen, der Ausstattung und Technik sowie der Bereitstellung und Schulung von Personal.

Erstens müssen wir über den Rechtsrahmen sprechen. Hier handelt es sich um das Fundament, auf dem polizeiliches Handeln überhaupt stattfindet. Es muss doch das Ziel sein, Polizistinnen und Polizisten überhaupt in die Lage zu versetzen, rechtssicher, effektiv und möglichst schnell gegen verdächtige Drohnen vorzugehen, insbesondere, wenn von diesen eine Gefahr ausgeht – unabhängig vom Bundesland.

Es braucht bestenfalls eine bundesweit einheitliche, mindestens aber harmonisierte Rechtsgrundlage. Natürlich muss diese auch technische Innovationen einschließen: Der Abschuss ist längst nicht mehr die einzige Möglichkeit, gegen Drohnen vorzugehen. Es gibt bereits Lösungen, Drohnen kontrolliert zu übernehmen und sicher sowie unbeschädigt landen zu lassen. Diese Maßnahmen müssen zukünftig deutlich niedrigschwelliger durchführbar sein – Insbesondere bei nicht gekennzeichneten Drohnen.

Wenn ich als Polizist im Streifendienst ein Auto ohne Kennzeichen stoppen kann – und eigentlich muss –, sollten auch Drohnen ohne Remote- oder sichtbare e-ID zur Überprüfung „angehalten“ und überprüft werden können.

Ich erwarte vom Bund daher eine ausdrückliche Ermächtigung für den Einsatz kollateralarmer elektronischer Drohnenabwehr und von den Ländern möglichst einheitliche polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse mitsamt der Definition einer klaren Eingriffsschwelle.

Unsere entsprechenden Befähigungen und Rechtsgrundlagen bringen uns nur dann weiter, wenn wir unsere Polizeien auskömmlich ausstatten. Auch hier hielte ich es für einen fatalen Fehler, sich in länderspezifische Alleingänge zu verstricken. Kritische Infrastruktur muss überall gleichermaßen geschützt werden – ob in Bayern oder in Bremen. Der Bund sollte daher technische Mindeststandards für Abfangsysteme definieren, um eine rechtssichere Anschaffung durch die Länder zu garantieren.

Außerdem müssen wir an die Finanzierungsfrage ran: Es nützt uns nichts, wenn sich wirtschaftsstarke Länder den Schutz unserer Infrastruktur leisten können, andere jedoch nicht. Die Anschaffung und Unterhaltung polizeilicher Drohnenabwehrtechnik muss perspektivisch auch vom Bund gestützt werden. Von den Ländern erwarte ich, dass Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen auch und insbesondere in den Aufbau von Fähigkeiten zur Drohnenabwehr fließen. Auch hier halte ich das Drohnenabwehrzentrum für einen geeigneten Kommunikationskanal zwischen allen beteiligten Akteuren.

Drittens und abschließend müssen wieder die Menschen in den Fokus rücken, die täglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind. Ohne unsere Polizistinnen und Polizisten gibt es keine Drohnenabwehr. Daher braucht es endlich mehr politischen Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen: Es braucht mehr Investitionen in Dienststellen und in die Ausrüstung, es braucht insbesondere mehr Personal, um den stetig steigenden Anforderungen weiterhin gerecht zu werden. Und – im Kontext der Drohnenabwehr: klar strukturierte, qualitativ hochwertige und attraktive Fortbildungsangebote. Ein attraktiver Polizeiberuf und hervorragend ausgebildete Expertinnen und Experten in den Landespolizeien sind die Grundlage, ohne die wir nicht arbeiten können.