21.06.2026
GdP Hessen zur Besoldung: Tabellenplätze ersetzen keine verfassungsgemäße Alimentation
Besoldungstrick mit Unterhaltsvorschuss: Poseck lobt Spitzenbesoldung – GdP kritisiert Rechentricks bei der Mindestalimentation
Die GdP nimmt die aktuelle Pressemitteilung des Hessischen Innenministers zur Beamtenbesoldung zur Kenntnis. Darin wird Hessen als bundesweiter Spitzenreiter in der Besoldung dargestellt. Aus Sicht der GdP greift diese Darstellung jedoch deutlich zu kurz!
Ein ausgewählter Ländervergleich ersetzt keine verfassungsgemäße Alimentation. Entscheidend ist nicht, ob Hessen in einzelnen Musterfällen gut aussieht. Entscheidend ist, ob die Besoldung aus sich herausträgt und der Dienstherr seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung gerecht wird
Die GdP erkennt ausdrücklich an, dass der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen enthält. Dazu gehören die Übertragung des Tarifergebnisses, lineare Erhöhungen, Anpassungen bei Familienzuschlägen sowie Veränderungen bei Erfahrungsstufen und Zulagen.
Diese Verbesserungen beantworten jedoch nicht die zentrale verfassungsrechtliche Frage. Nach Auffassung der GdP wird die Mindestalimentation in maßgeblichen Berechnungen nicht durch die Besoldung selbst erreicht, sondern erst durch die Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens. Genau darin liegt der Kern der Kritik.
„Ein fiktives Einkommen wird nicht dadurch real, dass es in einer Tabelle auftaucht. Es wird nicht vom Dienstherrn gezahlt, ist nicht garantiert und kann keine amtsangemessene Alimentation ersetzen“GdP-Landeschef Jens Mohrherr
Auch der Hinweis auf andere Bundesländer überzeugt die GdP nicht. Dass vergleichbare Modelle andernorts genutzt werden, beantwortet nicht die Frage, ob sie verfassungsrechtlich tragfähig sind. Die Alimentationspflicht liegt beim Dienstherrn. Sie darf nicht auf Ehepartnerinnen und Ehepartner, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Alleinerziehende oder Unterhaltsvorschussstellen verlagert werden.
Besonders problematisch bewertet die GdP weiterhin die Berechnung bei Alleinerziehenden. Wenn eine Unterdeckung erst durch die Hinzurechnung von Unterhaltsvorschuss geschlossen wird, zeigt dies aus Sicht der Gewerkschaft, dass externe Leistungen zur rechnerischen Reparatur einer unzureichenden Besoldung genutzt werden. Unterhaltsvorschuss ist jedoch keine Besoldung, sondern eine Ersatzleistung zugunsten des Kindes.
Darüber hinaus sieht die GdP erhebliche methodische und fachliche Schwachstellen. Allgemeine Mikrozensusdaten bilden die besondere Realität hessischer Beamtinnen und Beamter, insbesondere der Polizeifamilien mit Schichtdienst, Einsatzbelastung und eingeschränkter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht ausreichend ab. Auch die Steuerberechnung bleibt widersprüchlich: Auf der Einnahmeseite wird eine Mehrverdienerfamilie angenommen, steuerlich aber mit der Logik eines Alleinverdienermodells gerechnet.
„Wer vor der Anhörung mit Spitzenplätzen wirbt, muss sich in der Anhörung an den Berechnungen messen lassen. Wir werden deutlich machen: Verbesserungen erkennen wir an. Schönrechnen nicht“, betont Mohrherr.
Die GdP wird ihre Kritik in der Anhörung des Hessischen Landtags klar vortragen. Aus Sicht der Gewerkschaft braucht es Nachbesserungen am Gesetzentwurf, insbesondere eine transparente Neuberechnung ohne tragende Berücksichtigung fiktiver Fremdeinkommen, eine eigenständige Absicherung von Alleinerziehenden, nachvollziehbare Datengrundlagen und eine Stärkung der Grundbesoldung.
„Hessen braucht keine Besoldung, die nur auf dem Papier passt. Hessen braucht eine Lösung, die in der Realität trägt“, so Mohrherr abschließend.
Echte Besoldung statt fiktiver Einkommen – das bleibt der Maßstab der GdP Hessen.
Weitere Informationen
Jens Mohrherr
Landesvorsitzender
Telefon 0151/29218934
