31.10.2025
Geltendmachung von Besoldungsansprüchen im Jahr 2025
Immer zum Jahresende stellt sich die Frage, ob Beamtinnen und Beamte mit Blick auf die Besoldung (erneut) Ansprüche geltend machen sollten. Der Beitrag soll als Entscheidungshilfe dienen.
Innenminister Roman Poseck hat auch für das Jahr 2025 für den Landesdienst auf die zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen verzichtet. Wir gehen auch davon aus, dass das Land Hessen seine gegebenen Zusagen einhält.
Damit können Landesbedienstete, die in den zurückliegenden Jahren bereits Anträge gestellt haben, dies vorsorglich bzw. symbolisch erneut tun.
Wir empfehlen den folgenden Gruppen, im Jahr 2025 einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 und die Folgejahre zu stellen:
- Beamte des Landes Hessen, die in den vergangenen Jahren keinen Antrag gestellt haben bzw. nicht in Widerspruch gegen ihre Besoldung gegangen sind.
- Beamte der hessischen Kommunen oder anderer Dienstherren, deren Dienstherr nicht generell oder im Einzelfall auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat.
- Beamte mit drei oder mehr Kindern.
Das Besoldungsdiktat im Jahr 2025 – die Verschiebung der Besoldungserhöhung um 5,5 Prozent von August auf Dezember – war ein erneuter Vertrauensbruch. Der Abstand zur verfassungskonformen Besoldung ist damit für 2025 wieder angewachsen.GdP Hessen
Die in den Jahren 2023, 2024 und 2025 ergriffenen Maßnahmen reichen absehbar nicht aus, um eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen werden weiterhin nicht erfüllt, sodass hessische Beamte sind in ihrem subjektiven Recht auf eine amtsangemessene Alimentation verletzt sein können.
Ob Beamte tatsächlich nicht verfassungskonform alimentiert werden, richtet sich nach dem Einzelfall.
Hier die Musteranträge und das Ministerschreiben:
