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© Kolchev / Pixabay
Kolchev / Pixabay

24.06.2024

Hessen setzt Vorgaben des Bundes zum KCanG um - Überwachung des Bußgeldkataloges wird Polizei maßgeblich belasten!

Kriminalität

Innenminister Prof. Poseck stellte heute in Wiesbaden den hessischen Masterplan zum KCanG vor, der nach der Einführung des KCanG zum 1. April 24 notwendig wurde. Bayern hatte bereits im April mit einem Bußgeldkatalog reagiert.

Die Vorgehensweise in Hessen, „die bundesrechtlichen Vorgaben rechtstreu, restriktiv und pragmatisch umzusetzen“, werde den Kommunen und Genehmigungsbehörden weitere Arbeitsschwerpunkte bringen, sagte dazu heute in Wiesbaden GdP-Chef Jens Mohrherr. Es sei ein Irrglaube, dass die kommunalen Behörden darauf vorbereitet sind. Die Stadtpolizeien und Ordnungsämter werden an die Grenzen der Belastung kommen, wenn sie die Tatbestände des Bußgeldkatalogs überwachen und sanktionieren sollen.

Bedeutet: die hessische Polizei wird zusätzlich mit dieser Aufgabe konfrontiert. Woher das zusätzliche Personal kommen soll, ist nicht Gegenstand des „Masterplans“.

Die lauten Rufe der KCanG -Anhänger, dass die hessische Vorgehensweise unverhältnismäßig und überzogen sei, hören wir selbstverständlich auch. Einen Vergleich zwischen einem Geschwindigkeitsverstoß und dem Verstoß gegen den hessischen Bußgeldkatalog KCanG zu ziehen ist aus GdP-Sicht unredlich.

Der Bundestag hat einen Grenzwert von einem auf 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut festgelegt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im Juli mit dem Gesetz befassen. 

„Aus wissenschaftlicher Sicht ist ein „rankiffen“ an den Grenzwert nicht darstellbar. Es könne ganz einfach niemand vorhersagen, welchen THC-Gehalt und damit welche Wirkstoffkombination man nach dem Konsum von Cannabis im Blut habe“, sagte Mohrherr. 

Es ist aus polizeilicher Sicht unumgänglich, Menschen über die Wirkungsweise der Droge aufzuklären und entsprechende Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen am Straßenverkehrsrecht schnell vorzunehmen. Auch müsse die hessische Polizei personell in die Lage versetzt werden, Drogenkontrollen noch wirksamer durchführen zu können. Wer polizeilich etwas tiefer grabe, so der GdP-Vorsitzende, erfahre, dass sich die bundesweite Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss in den letzten drei Jahrzehnten verfünffacht habe. Rund 70 Prozent davon seien festgestellte Cannabisverstöße.

Weder Alkohol- noch Cannabiskonsum vertragen sich mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Reaktions- und Konzentrationsvermögen werden massiv beeinträchtigt!

Prognostisch werde es deutlich mehr Fahrten unter Drogeneinfluss und damit zwangsläufig mehr Opfer zu beklagen geben, so Mohrherr. Unsere Kolleginnen und Kollegen draußen müssen leichter und beweissicher Drogenverstöße erkennen können. Dies wird nicht ohne spürbare Investitionen in Personal und Ausstattung gelingen, so die GdP abschließend.

Die sogenannte Vision Zero hat das erklärte Ziel einer stetigen Verringerung der Zahl im Straßenverkehr Getöteter und Verletzter.

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© GdP Hessen

Jens Mohrherr

Landesvorsitzender

Telefon 0151/29218934