13.05.2024
Wertschätzung darf keine Worthülse sein: Untere Besoldungsgruppen nicht abhängen! Lässt Hessen „seine Beamten wirklich hängen?“ Plenarwoche vom 14. - 16. Mai bringt Klarheit!
Wiesbaden. Bei der Übertragung des Tarifergebnisses werden im kommenden Februar 2025 die Mehrzahl der Beamten in den unteren Besoldungsgruppen bei der Polizei nicht den Sockelbetrag von 200.- Euro erhalten, sondern nur eine lineare Erhöhung von 4,8 %. Die lineare Erhöhung von 4,8 % bedeutet, erst in der A10 ab Stufe 7 oder in der A11 ab Stufe 4 der Sockelbetrag von 200 Euro erreicht wird.
Zwischen dem Tarifabschluss am 15. März und der Lesung (14.-16. Mai) des Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) blieben offensichtlich viele GdP-Forderungen ungehört!
Juristisches „klein-klein“ und die im Gesetzentwurf niedergelegte Begründung, die Gewährung eines Sockelbetrages sei in der Beamtenbesoldung nicht möglich, weil das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden muss, ist das eine!
Das andere sind Änderungen im Gesetzentwurf, die zwar Geld kosten, aber die unteren Besoldungsgruppen nicht benachteiligen! Positives Beispiel ist die Landesregierung in Baden-Württemberg, die nach der Übertragung des TV - L eine entsprechende finanzielle Anpassung zu Gunsten ihrer Landesbeamten in gleicher Situation vorgenommen hatte.
Vor diesem Hintergrund hat die GdP - Hessen am 14. Mai, im Zeitraum von 13:00 – 15:00 Uhr, eine Mahnwache angemeldet.
Mit unserer Aktion wollen wir den Abgeordneten des Hessischen Landtages verdeutlichen, dass in der laufenden Plenarwoche noch Zeit ist, dieses Gesetz zu ändern.