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FAQ

Hier beantworten wir Dir die wichtigsten Fragen rund um die Themen Gewerkschaft/GdP-Allgemein, Leistungen und Mitgliedsvorteile, Mitgliedschaft und Kosten, Versicherung.

Allgemein

Wozu braucht man eine Gewerkschaft in der Bundespolizei?

Eine Gewerkschaft ist ein Zusammenschluss von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der Bundespolizei setzt sich die Gewerkschaft aus Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten zusammen. Wichtigstes Ziel ist es, den beruflichen Alltag zu verbessern, wobei die Probleme der und des Einzelnen ebenfalls Gehör finden. Je größer eine Gewerkschaft ist, desto einflussreicher ist sie und desto eher kann sie ihre Ziele erreichen und bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder durchsetzen.

Was macht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus?

Wir sind die größte Polizeigewerkschaft der Welt. Die Masse aller Beschäftigten bei der Bundespolizei ist bei uns Mitglied. Wir sind in jeder Dienststelle vor Ort und immer für unsere Mitglieder da. Unser Netzwerk steht. Der Großteil aller Interessenvertretungen in der Bundespolizei (die sogenannten Personalräte) ist GdP-geführt. Wir kennen Deine und Eure Bedürfnisse und vertreten diese gegenüber den Dienstvorgesetzten. Wir sind vor allem eines: durchsetzungsstark. Das unterscheidet uns von anderen.

Wie steht die GdP zum Berufsbeamtentum?

Wir stehen zu 100 % hinter dem Berufsbeamtentum.

Was hat die GdP bisher erreicht?

Unsere Erfolge speziell für Dich als Anwärterin bzw. Anwärter:

  • Erhöhung der Anwärterbezüge mit den Tarifverhandlungen 2023 um jeweils 150 Euro pro Monat
  • Wegfall der Untersuchung zum Beamten auf Lebenszeit (BaL-Untersuchung)
  • Deutliche Erleichterungen beim Aufstieg
  • Moderne Ausstattung und zeitgemäße Uniformen
  • Berechnung des Zeitwertes bei Verlust von Führungs- und Einsatzmitteln sowie Bekleidung
  • Durchsetzung eines enormen Personalaufwuchses für die Bundespolizei (bis 2029 sind jährlich rund 2.850 Neueinstellungen von Vollzugsbeamtinnen und -beamten geplant)
  • vieles Weitere mehr…

 

Was hat die GdP noch vor?

Wir fordern für unsere Anwärterinnen und Anwärter:

  • Kaufkraftausgleich für Hochpreisregionen
  • Flächendeckendes und schnelles WLAN in allen Aus- und Fortbildungszentren sowie der Bundespolizeiakademie
  • Zeitgemäße Ausbildungspläne
  • Stärkung der Dienstunfallfürsorge
  • Transparente und faire Anschlussverwendung nach sozialen und regionalen Aspekten sowie dem Leistungsprinzip
  • und vieles mehr …

 

Wie kann ich aktiv – zum Beispiel bei einer Einsatzbetreuung – mitmachen?

Sprich Dein GdP-Team vor Ort an oder kontaktiere uns gerne per Mail.
Wir freuen uns auf Dich!

Leistungen und Mitgliedsvorteile

Wo kann ich mich im Einzelnen über die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Leistungen informieren?

Auf unserer Homepage findest Du unter dem Menüpunkt Vorteilswelt unsere detaillierte Leistungsübersicht.

Welche konkreten Vorteile habe ich als GdP-Mitglied?

  • Du bist Teil der größten und durchsetzungsstärksten Gemeinschaft, die sich für Deine Interessen einsetzt und immer an Deiner Seite ist.
  • Du erhältst ohne Zusatzkosten umfassenden Rechts- und Versicherungsschutz (im Mitgliedsbeitrag beinhaltet, ohne Mitgliedschaft locker mehr als 18 Euro Zusatzkosten).
  • Du hast Zugang zu unserer riesigen Vorteilswelt und erhältst Sonderkonditionen bei über 1.500 bekannten Marken und Anbietern.
    Beispiel: Ein Kollege hat über unseren Kooperationspartner „corporate benefits“ einen Mobilfunkvertrag mit neuem iPhone abgeschlossen und dabei rechnerisch 28 Monate Mitgliedsbeiträge als Polizeiobermeister gespart.
  • Du kannst an alle unseren Bildungsangeboten teilnehmen. Diese sind für Dich als Mitglied kostenfrei mit Ausnahme unserer Israelreisen. 
  • Du kannst Fachliteratur vergünstig beim Verlag „Deutsche Polizeiliteratur“ werben.
  • Vieles weitere mehr…

Was bekomme ich, wenn ich GdP-Mitglied werde?

Neben dem wichtigsten Punkt – einer starken Rückendeckung und Hilfe bei all Deinen Problemen sowie allen vorgenannten konkreten Vorteilen – bekommst Du als Anwärterin bzw. Anwärter zum Neubeitritt ein umfangreiches Willkommenspaket.

Dieses besteht aktuell aus:

  • Einsatzrucksack oder -tasche (Du hast die Wahl!)
  • Zwei hochwertige 3D-Rubber-Patches
  • Bundespolizei-Textsammlung mD oder Borsdorff-Gesetzessammlung gD (Du hast die Wahl!)
  • Schuhpflegeset (Du wirst es brauchen ; ))
  • Fitness-Shaker
  • Funktions-T-Shirt „Bundespolizei“

Mitgliedschaft und Kosten

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

In der Ausbildung bzw. im Studium zahlst Du einen monatlichen Beitrag von 3,83 Euro. Hierin sind alle Leistungen, Versicherungen und Vorteile in vollem Umfang enthalten. Nach der Ausbildung zahlen Polizeimeisterinnen und -meister bzw. Polizeikommissarinnen und -kommissare einen Festbetrag, der der jeweiligen Besoldungsgruppe zugeordnet ist. Dieser liegt bei der GdP – anders als bei den meisten anderen Gewerkschaften – unterhalb von einem Prozent des Nettoeinkommens.

Was würden mich die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Versicherungs- und Rechtsschutzleistungen ohne Mitgliedschaft kosten?

Du erhältst im Rahmen Deiner Mitgliedschaft als Anwärterin bzw. Anwärter einen kostenlosen Versicherungs- und Rechtsschutz, der Dich in nahezu allen dienstlichen Angelegenheiten absichert. Ohne Mitgliedschaft würde Dich allein dies über 18 Euro im Monat kosten.

Unsere Versicherungs- und Rechtsschutzleistungen für Euch (Kosten ohne GdP):

  • Kostenfreie Anwartschaftsversicherung während der Ausbildung/des Studiums (2,81 Euro)
  • Diensthaftpflicht-/Dienstfahrzeug-Regresshaftpflichtversicherung (6,63 Euro)
  • Dienstrechtsschutz (7,40 Euro)
  • Unfallversicherung (1,44 Euro)

Wie kann ich Mitglied werden?

Am einfachsten gleich hier

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Du kannst Deine Mitgliedschaft jederzeit zum Quartalsende mit einer sechswöchigen Frist kündigen. Die Kündigung muss schriftlich, z. B. per Brief oder E-Mail, erfolgen.

Um uns davor zu schützen, dass jemand unserer Gewerkschaft (für einen Monatsbeitrag von 3,83 Euro) beitritt, hochwertige Beitrittsprämien im Wert von derzeit über 130,– Euro erhält und direkt wieder austritt, bieten wir unsere Leistungen nur mit einem durchgehenden Mitgliedschaftsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung/des Studiums (Stichtag: Verbeamtung auf Probe), mindestens aber 24 Monate, an. Bei einem vorzeitigen Austritt versuchen wir, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Bei Dienstunfähigkeit kann eine mögliche Rückzahlung auch komplett entfallen.

Versicherung

Bietet die GdP eine Rechtsschutzversicherung?

Aber klar – und zwar ohne Zusatzkosten!

Neben der persönlichen Unterstützung und Beratung vor Ort erhalten alle Mitglieder Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung. Selbst bei „Vorsatzstraftaten“ (z. B. Körperverletzung im Amt) gewähren wir, im Gegensatz zu anderen Versicherungen, Rechtsschutz. Zudem unterstützen wir Kolleginnen und Kollegen mit Rechtsschutz, für den eigentlich die Dienststelle geradestehen müsste, und kümmern uns danach um Erstattung durch die Behörde. Und natürlich werden alle Fälle von „richtigen“, also Volljuristinnen bzw. -juristen, geprüft und bearbeitet.

Was mache ich, wenn jemand Schadensersatz von mir fordert?

Als GdP-Mitglied kannst Du in diesem Fall ganz unbesorgt sein: Alle dienstlichen Schadensersatzansprüche werden von uns übernommen. Und das sogar unabhängig von ihrer Summe. So haben wir bereits eine komplette Hubschrauberbesatzung entlastet, die pro Person über eine Million Euro zahlen sollte.

Wo kann ich eine Pflegepflichtversicherung abschließen und wo bekomme ich schnell eine Bescheinigung?

Die Pflegepflichtversicherung kann bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA (nach telefonischer Beratung auch online) abgeschlossen werden. Ein Nachweis gegenüber dem Dienstherrn muss erbracht werden. Diesen Nachweis kannst Du auf Anfrage per Mail erhalten.

Muss ich mich eigenständig krankenversichern?

Nein, die Bundespolizei gewährt eine Heilfürsorge. Das heißt, eine kostenfreie Behandlung durch den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) während der Ausbildung/des Studiums, später durch den Polizeiarzt in einer Bundespolizeiabteilung oder durch den kassenärztlichen Hausarzt. Natürlich kann es trotzdem sinnvoll sein, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Auch hierzu berät Dich die SIGNAL IDUNA gerne.

Kann ich einfach zu irgendeinem Arzt gehen?

Grundsätzlich erfolgt die Behandlung während der Ausbildung durch den PÄD in der Ausbildungsstätte. Notfalls besteht aber die Möglichkeit, einen Kassenarzt außerhalb der Bundespolizei aufzusuchen. Eine Überweisung muss dann nachgereicht werden.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung? Warum sollte ich eine abschließen und wo erhalte ich diese?

Eine Anwartschaftsversicherung (AWV) sichert Deinen aktuellen Gesundheitszustand. Veränderungen Deines Gesundheitszustandes während der AWV sind damit ohne Zuschlag nach Ende der Heilfürsorge mitversichert. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand brauchst Du eine private Krankenversicherung. Personen, die eine AWV haben, brauchen dann keine Gesundheitsprüfung mehr.

Als GdP-Mitglied kannst Du für die Dauer der Ausbildung/des Studiums kostenfrei eine „kleine“ Anwartschaft über uns abschließen. Wir haben dafür einen Rahmenvertrag bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA. Weiterer Vorteil: Die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, einfach per Kreuz bzw. Klick im Mitgliedsantrag für den Eintritt in die GdP. Zum Ende deiner Ausbildung musst du diese „kleine“ Anwartschaft eigenverantwortlich übernehmen, um für den Eintritt in deinen Ruhestand vorgesorgt zu haben.

Was ist der Unterschied zwischen „kleiner“ und „großer“ Anwartschafts-Krankenversicherung?

Die „große“ Anwartschaft beginnt bereits während der Dauer der Anwartschaft mit dem Aufbau von sogenannten Alterungsrückstellungen. Dies führt bei späterer Aktivierung zu erheblichen Beitragsvorteilen gegenüber der „kleinen“ Anwartschaft, die keine Rückstellungen aufbaut.

Wir empfehlen Dir für die Dauer der Ausbildung/des Studiums eine „kleine“ Anwartschaft. Nach Ende der Ausbildung spricht vieles für die Umstellung auf eine „große“ Anwartschaft. Denn jetzt kannst Du ohne Probleme einen kleinen Teil Deiner Besoldungserhöhung für eine spätere Beitragssenkung im Alter einsetzen. Übrigens: Ein Upgrade in eine „große“ Anwartschaft ist jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Brauche ich eine private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung?

Die macht schon Sinn. Wenn Deine Eltern eine entsprechende Versicherung haben, bist Du während der Dauer Deiner Erstausbildung mitversichert. Die Diensthaftpflicht ist über die GdP-Mitgliedschaft abgesichert.

Was ist, wenn ich einen Unfall habe, besteht da Versicherungsschutz?

Die ärztliche Versorgung ist durch die Heilfürsorge gewährleistet. Eine Absicherung von Dauerschäden kann durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung erfolgen. Ist dieser Unfall im Dienst passiert, kann man einen Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles stellen. Dabei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das heißt, das Ereignis, das den Körperschaden verursacht hat, muss auf äußeren Einwirkungen, die plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbar sind, beruhen.

Als GdP-Mitglied genießt Du eine kostenlose Unfall-Versicherung, die Dich sowohl im Dienst als auch privat absichert und weltweit gültig ist.

Brauche ich eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung (PDU)?

Bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit kannst Du jederzeit wegen Polizeidienstuntauglichkeit aus dem Dienst entlassen werden. Daher solltest Du unbedingt eine ECHTE PDU, zum Beispiel bei unserem Kooperationspartner SIGNAL IDUNA, abschließen. Aber auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ist es sinnvoll, eine PDU abzuschließen. Falls Du vorher aufgrund von Krankheit oder einem Unfall aus der Bundespolizei ausscheidest, wirst Du lediglich ein Ruhegeld erhalten. Dabei musst Du hohe Einkommenskürzungen hinnehmen. Durch eine PDU kannst Du diese Lücke schließen bzw. minimieren. Zur Info: In den ersten fünf Jahren hast Du keinerlei Anspruch auf ein Ruhegeld.