17.09.2026
Zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch braucht es den Zoll!
Wer Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen will, der muss den Zolls als sein wirksamstes Instrument betrachten.
In dieser Woche wurde der „Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“ vorgestellt. Darin finden sich vielversprechende Absichtserklärungen. Jedoch muss der Aktionismus über Änderungen von Gesetzen und Datenaustauschregelungen hinausgehen. Wer Sozialleistungsmissbrauch wirksam bekämpfen will, der muss den Zoll als sein wirksamstes Instrument betrachten.
Mit dem Aktionsplan adressiert die Bundesregierung das wichtige Feld des Sozialleistungsmissbrauch. Die Regelungen und Überwachungsmechanismen machen es Kriminellen und Betrügern heute viel zu einfach, Sozialleistungen über einen erheblichen Zeitraum zu Unrecht einzustreichen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Regulatorische Rahmenbedingungen müssen die gängigen Betrugsmaschen bereits vor Bezug unmöglich machen oder jedenfalls wesentlich erschweren. Anzeigepflichten und Arbeitgeberhaftungen sind hierbei ein guter und richtiger Schritt.
In Fällen, in denen organisierte und strukturierte Kriminelle durch komplexe Betrugsmaschen Sozialleistungsmissbrauch im großen Stil begehen, bedarf es schlagkräftiger Ermittlungseinheiten des Zolls. Hier darf es nicht bei der reinen Absichtserklärung des Konzepts bleiben! Schwere Kriminalität geht in diesem Bereich regelmäßig mit Delikten des Menschenhandels und Arbeitsausbeutung einher. Hier reicht es nicht, lediglich Daten auszutauschen. Vielmehr bedarf es hier umfassender Ermittlungen, um einerseits Täterstrukturen schnell und gründlich aufdecken und ausermitteln zu können und andererseits den Opfern solcher Tatkomplexe schnell und wirksam zu helfen.
Der Zoll nimmt hier aufgrund seiner Zuständigkeiten und Befugnisse eine zentrale Schlüsselrolle ein. Es ist daher erfolgsentscheidend für das Konzept, dass der Zoll hier gestärkt wird, insbesondere was notwendige rechtliche Rahmenbedingungen sowie die angemessene Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen betrifft. Ohne einen starken Zoll bleibt das Konzept daher nicht mehr als eine Absichtserklärung. Dafür ist die Lage im Bereich des Sozialleistungsmissbrauch jedoch zu ernst, um den Worten nun keine Taten folgen zu lassen!
