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© Originalbild: AdobeStock_558405345 / KI generiert GdPZoll
Originalbild: AdobeStock_558405345 / KI generiert GdPZoll

19.07.2026

Mit dem Zoll wirksam Menschenhandel bekämpfen!

GdP begrüßt Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1712

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirksgruppe Zoll begrüßt die Initiative der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1712 vom 13. Juni 2024 und das damit verbundene entschiedenere Vorgehen im Kampf gegen Menschenhandel. Menschenhandelsdelikte stellen eine besonders perfide Form der Arbeitsausbeutung dar, da sie gezielt Zwangslagen sowie die Hilflosigkeit der Opfer ausnutzen und diese zum bloßen Objekt des Profitstrebens des Täters werden lassen. Dass solche Praktiken, die nichts anderes sind als moderne Formen der Sklaverei, in einer sozialen Wirtschaftsordnung entschieden verfolgt und bekämpft werden müssen, ist selbstverständlich.

Dem Zoll fällt bei der Aufklärung und Verfolgung solcher Delikte eine bedeutende Rolle zu. Im Zuge der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung erhält der Zoll ständig Einblicke in verschiedene Arbeitsrealitäten, die anderen Behörden in aller Regel unzugänglich sind. Dieser intensive Blick in den „Maschinenraum“ der prekären Arbeitswelt ermöglicht auch die schnelle Entdeckung von Delikten wie Menschenhandel, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und andere vergleichbare Straftaten. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung. Der Zoll bewegt sich schließlich mit der Verfolgung von bestimmten Formen der Arbeitsmarktkriminalität im Hellfeld und kann das aufklären, was die Kolleginnen und Kollegen der Polizei oft erst noch im Dunkeln mühsam ermitteln müssen. 

Die nun geplante Verschärfung unterstreicht diese Notwendigkeiten. Auch die Novellierungen zum Opferschutz sind normativ ein Schritt in die richtige Richtung, bedürfen jedoch einer nachhaltigen Anwendung in der praktischen Umsetzung. Zentrales Ziel muss sein, Täter zu überführen und dabei die Opfer zu schützen und aus den Situationen der Ausbeutung zu nehmen. Der Opferschutz verlangt daher hier vom Zoll eine besonders sensible Aufgabenwahrnehmung, die weiter ausgebaut werden muss. 

Den Zoll im Kampf gegen Menschenhandel stärken

Mindestlohnverstöße, das Vorenthalten von Löhnen, Betrugsdelikte zum Nachteil der Sozialversicherungen und Steuerhinterziehungen sind Taten, die allesamt nur dem Zweck dienen, das schnelle Geld zu verdienen. Täterbanden, die dem schnöden Mammon frönen, beuten rücksichtslos aus, um ihre Profite zu sichern. Menschenhandel und Ausbeutung sind übelste Formen einer maßlosen Gier. Sie in den Fokus zu rücken, ist mehr als notwendig, wenn wir ein attraktiver Standort für Beschäftigung, Wohlstand und Fairness sein wollen. Der Zoll kann seinen Beitrag dazu leisten, indem er die Kriminellen verfolgt, ihnen das illegal Erlangte wegnimmt und die Menschen vor der Sklaverei schützt. Es gilt jetzt mehr denn je, die polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Kampf gegen Organisierte Kriminalität – auch auf dem Arbeitsmarkt – endlich deutlich zu stärken.