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© Bild: GdPZoll
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14.12.2025

Die Reform geht weiter…
 – nur wie?

Zoll-2030

In der vergangenen Woche tagte der 4. Lenkungsausschuss zum letzten Mal zum Projekt Zoll 2030.

Auch hier – das muss man loben – waren die Ergebnisse für alle Kolleginnen und Kollegen zeitnahe im MAPZ nachlesbar.
Das ist auch Ausdruck von Transparenz. Jetzt soll es im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist und bleibt das Projekt ein wichtiges und zentrales Instrument zur dringend notwendigen Reform des Zolls, der mittlerweile durch jahrzehntelanges Kaputtsparen und ebenso langes Festhalten an längst überkommenen Strukturen und Abläufen droht, endgültig zu verstauben und ineffektiv zu bleiben. Positiv hervorzuheben ist, dass sich das Projekt auch über die Grenzen der strukturellen Fragen hinaus mit anderen relevanten Aspekten des Zolls befasst und wichtige Probleme in den Fokus gerückt hat. Dabei hat das Projekt einige Forderungen und Ideen der GdP aufgegriffen und angepackt. So soll z.B. das angekündigte Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz – wie man hört – viele der polizeifachlichen Forderungen der GdP aufgreifen und zudem auch noch die präventiven Finanzermittlungen ermöglichen. Ebenso schafft es einen einheitlichen Rahmen für alle Kräfte im Zoll, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Nur auf Inhalt, Zweck und Formulierung dürfen wir noch gespannt sein. 

Kernbereich der neuen Struktur im Kampf gegen die gesamte Zollkriminalität sind die Sachgebiete 5 und 6. Ziel muss nun sein, den polizeilichen Vollzugsbereich so aufzustellen, dass er einerseits rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche Kontrollen und die sachbearbeitende Tätigkeit zur Bekämpfung von Kleinkriminalität in allen Deliktsfeldern des Zolls im Sachgebiet 5 gewährleistet. Das Sachgebiet 5 muss daher in allen Zolldirektionen jederzeit der erste kompetente und allzuständige point of contact sein, wenn andere Behörden oder Bürger den Zoll als Sicherheitsbehörde brauchen. Maßnahmen des ersten Angriffs liegen stets in dessen Verantwortung. Je nach Lage übernehmen dann die anderen Sachgebiete den Fall.

Andererseits muss eine sinnvoll gebündelte Bekämpfung mittels Prüfung und Ermittlung von mittlerer, schwerer struktureller Kriminalität (ssK) und Organisierter Kriminalität (OK) im SG 6 personell, konzeptionell, strategisch und logistisch gesichert sein. Die weiteren Sachgebiete 7 bis 9 verlangen hingegen noch detaillierte Konzeptionen, bis feststeht, wohin deren Reise geht.  Jedenfalls hier nur darauf zu hoffen, dass eine – wie auch immer geartete – vertikale Weisungsbefugnis bei den dem Grunde nach gleichgeordneten Ortsbehörden (Zolldirektionen), die sich in dreifach unterschiedlicher Bedeutung und Kompetenz herauszubilden scheinen, hilft, bleibt als neu erdachtes Verwaltungsmodell noch abzuwarten.