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Tarifrunde 2025 Bund und Kommunen (VKA)

Wann wird verhandelt?

Der aktuelle Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024, geplant sind daher folgende Verhandlungstermine:

  • Auftaktrunde
    Am 24. Januar 2025 findet die Auftaktrunde statt. Der Verhandlungsort ist noch unbekannt.
  • Zweite Verhandlungsrunde in Potsdam
    Am 17. und 18. Februar 2025 findet die zweite Verhandlungsrunde statt, die voraussichtlich im Kongresshotel Potsdam stattfinden wird.
  • Dritte Verhandlungsrunde in Potsdam
    Im Kongresshotel Potsdam wird vom 14. bis zum 16. März 2025 auch die dritte und in der Regel letzte Verhandlungsrunde stattfinden.

Wer verhandelt?

(v. l.) Bundesministerin des Innern Nancy Faeser, ver.di-Vorsitzender Frank Werneke, Präsidentin der VKA Karin Welge, GEW-Vorsitzende Maike Finnern, GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. | © GdP/Kay Herschelmann
(v. l.) Bundesministerin des Innern Nancy Faeser, ver.di-Vorsitzender Frank Werneke, Präsidentin der VKA Karin Welge, GEW-Vorsitzende Maike Finnern, GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke. GdP/Kay Herschelmann

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verhandelt direkt am Verhandlungstisch für die Mitglieder der GdP – gemeinsam mit ver.di.

Auf Arbeitgeberseite führt die Tarifverhandlungen für den Bund, die Bundesministerin des Innern Nancy Faeser, für die Städte und Gemeinden sowie die kommunalen Betriebe die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ (VKA) Karin Welge (Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA).

Wer ist von dieser Verhandlungsrunde betroffen?

Alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (öD) im Bereich des Bundes und der Kommunen. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“. Bund und Kommunen verhandeln gemeinsam.

Wie viele Beschäftigte sind im öD betroffen? Wie viele werden davon von der GdP vertreten?

Circa zwei Millionen Beschäftigte arbeiten bei Städten, Gemeinden und kommunalen Unternehmen. Im Bundesbereich sind es über 500.000 Beschäftigte. Folglich wird in dieser Tarifrunde über die Arbeitsbedingungen von circa 2,5 Millionen Beschäftigten verhandelt.

Die Tarifrunde ist auch immer als Besoldungsrunde zu bezeichnen, da sich die Gewerkschaftsseite immer auch für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten einsetzt. Folglich ist die Tarif- und Besoldungsrunde auch Maßstab für die Besoldung von rund 360.000 Beamtinnen und Beamte sowie 175.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes.

Das Statistische Bundesamt gibt mit Stand vom 21. Juni 2024 folgende Zahlen bekannt:

  • Bundesbereich: 522.900 Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte
  • Kommunaler Bereich: 1.549.900 Beamtinnen und Beamte und Tarifbeschäftigte

 

Wichtig:
Nicht in diese Tarifrunde mit einbezogen sind die Beamtinnen und Beamte der Kommunen, da hier die Bundesländer zuständig sind.

Die GdP vertritt Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes sowie Beschäftigte der Kommunen der Bundesländer Bremen, Baden-Württemberg und Hessen, für die ebenfalls der TVöD gilt.

Welche Bereiche/Tätigkeiten/Berufe in der Polizei sind betroffen?

Betroffen sind alle Bereiche, die in der Entgeltordnung Bund und der Entgeltordnung VKA für den Polizeibereich maßgeblich sind, das heißt von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst über die Beschäftigten in den Kfz-Werkstätten, Beschäftigte im kriminaltechnischen Bereich, Schießwartinnen und Schießwarte, Köchinnen und Köche, Beschäftigte in der Informationstechnik, Technikerinnen und Techniker bis hin zu Beschäftigten der Hubschrauberstaffel et cetera. 

Flyer zur Tarifrunde

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