jumpToMain
© Fokussiert/stock.adobe.com
Fokussiert/stock.adobe.com

Tarifpolitik

Was macht die GdP im Tarifbereich?

Eine Hauptaufgabe der Gewerkschaft der Polizei ist die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder – nicht zuletzt mit den Mitteln der Tarifpolitik.

Die Möglichkeit und die Durchsetzungskraft, Tarifverträge abschließen zu können, macht die GdP erst zu einer Gewerkschaft und grenzt sie von einem reinen (Berufs-)Interessenverband ab.

Neben den Belangen von Polizeibeamtinnen und -beamten werden auch die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten im Bereich des TVöD/TV-L/TV-H bei der Polizei gewerkschaftspolitisch begleitet. Herausragende Felder der GdP-Tarifpolitik sind das Tarif- und das Arbeitsrecht.

Wer macht GdP-Tarifpolitik?

Im Geschäftsführenden Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei ist René Klemmer für den Bereich Tarifpolitik zuständig.

An allen Entscheidungen im öffentlichen Dienst ist die Bundestarifkommission (BTK) der GdP (für Tarifpolitik zuständiges Gremium) demokratisch beteiligt.

Die Bundestarifkommission setzt sich aus dem Geschäftsführenden Bundesvorstand und Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Landesbezirke/Bezirke zusammen, die wiederum den direkten Kontakt zu den Mitgliedern pflegen.