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06.10.2026

FOKUS wirkt – Ermittlungsarbeit braucht Personal, Technik und digitale Spuren

Sechs Jahre FOKUS in Hessen: Die GdP würdigt die hochspezialisierte Arbeit der Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Bilanz, dass erfolgreicher Kinderschutz verlässliche personelle, technische und rechtliche Voraussetzungen braucht.

Wiesbaden. 179 vollstreckte Haftbefehle und mehr als 9.900 Durchsuchungen innerhalb von sechs Jahren: Die Bilanz der hessischen FOKUS-Dienststellen macht deutlich, welche Bedeutung spezialisierte Ermittlungsarbeit im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und gegen die Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen hat.

FOKUS – die „Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern“ – wurde im Oktober 2020 zunächst als Besondere Aufbauorganisation eingerichtet. Seit Februar 2024 gehört sie zur Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamtes. Mehr als 300 Beschäftigte arbeiten inzwischen in diesem Aufgabenfeld.

Erfolg ist kein Selbstläufer

Für die Gewerkschaft der Polizei Hessen steht hinter den beeindruckenden Zahlen vor allem eines: die Arbeit hochspezialisierter Kolleginnen und Kollegen.

„FOKUS zeigt, was möglich ist, wenn Fachwissen gebündelt und ein Kriminalitätsbereich konsequent bearbeitet wird. Diese Erfolge sind aber kein Selbstläufer. Dahinter stehen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit komplexen Ermittlungen, enormen Datenmengen und zum Teil kaum erträglichen Inhalten umgehen müssen“, erklärt Peter Vitze, Vorsitzender des Landesfachausschusses Kriminalpolizei der GdP Hessen. Dabei besteht weiterhin keinerlei Anlass zur Entwarnung. Im Jahr 2025 wurden in Hessen 1.341 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie 103 Fälle zum Nachteil Jugendlicher registriert. Hinzu kamen 4.100 Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen und 1.062 mit jugendpornografischen Inhalten.

Digitale Ermittlungen brauchen digitale Spuren

Ein erheblicher Teil der Ermittlungsarbeit findet inzwischen im digitalen Raum statt. Genau dort kann bereits eine fehlende technische Information darüber entscheiden, ob ein Tatverdächtiger überhaupt identifiziert werden kann.

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bearbeitet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt bundesweit Hinweise auf strafbare Inhalte bei unbekannten deutschen Internetnutzern. Im Jahr 2025 mussten nach Angaben der hessischen Justiz mehr als 17.000 strafrechtlich relevante Hinweise eingestellt werden, weil Tatverdächtige nicht identifiziert werden konnten. Allein in den ersten drei Monaten des Jahres 2026 waren es bereits mehr als 10.700 Hinweise, bei denen aufgrund fehlender IP-Daten und mangels weiterer erfolgversprechender Ermittlungsansätze keine Identifizierung möglich war.

„Wenn die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist und diese Information nicht mehr vorhanden ist, hilft auch das beste Ermittlerteam nicht weiter“, so Vitze. „Digitale Kriminalität braucht digitale Ermittlungsfähigkeit.“

Genau darüber wird aktuell auch im Deutschen Bundestag beraten. Am 7. Oktober 2026 führt der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer IP-Adressspeicherung durch. Vorgesehen ist unter anderem eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Internetzugangsanbieter.

Die GdP unterstützt eine rechtssichere Speicherung entsprechender Verkehrsdaten ausdrücklich. Dabei ist klar: Derartige Befugnisse müssen auf einem verfassungs- und unionsrechtlich tragfähigen Fundament stehen und wirksame Vorgaben für Datenschutz, Zweckbindung und Kontrolle enthalten. Gleichzeitig müssen sie in der Praxis so ausgestaltet sein, dass Ermittlungen auch tatsächlich möglich sind. Die GdP fordert deshalb seit Langem ausreichend lange Mindestspeicherfristen für IP-Adressen und Portnummern.

Auch Ermittlungsarbeit hinterlässt Spuren

Neben den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen darf ein weiterer Aspekt nicht aus dem Blick geraten: die Belastung der Menschen, die diese Verfahren bearbeiten.

Beschäftigte in diesem Deliktsbereich werden regelmäßig mit Bild- und Videomaterial schwerster sexualisierter Gewalt gegen Kinder konfrontiert. Das Hessische Innenministerium selbst spricht von einer außergewöhnlich belastenden Tätigkeit. Für Beschäftigte der FOKUS-Dienststellen wird deshalb inzwischen eine monatliche Zulage von 300 Euro gezahlt.

Die GdP begrüßt diese Anerkennung. Eine Zulage allein kann die besonderen Belastungen jedoch nicht auffangen.

„Wir müssen nicht nur darüber sprechen, was unsere Ermittler leisten. Wir müssen auch darüber sprechen, was diese Arbeit mit Menschen macht“, betont Vitze. „Gesundheitsfürsorge, geeignete Entlastungsmöglichkeiten, gute Führung und eine Personalstärke, die Erholung überhaupt zulässt, gehören genauso zu professioneller Kriminalitätsbekämpfung wie moderne Hard- und Software.“

Bereits bei seiner Konstituierung hatte der Landesfachausschuss Kriminalpolizei der GdP Hessen zunehmende psychische Belastungen, die technische Entwicklung und die notwendigen digitalen Ermittlungsbefugnisse als zentrale Handlungsfelder benannt.

Kinder schützen. Ermittler stärken.

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Sechs Jahre FOKUS zeigen, wie wirkungsvoll Spezialisierung sein kann. Sie zeigen aber ebenso, was erforderlich ist, damit diese Arbeit dauerhaft erfolgreich bleibt.

Die GdP Hessen fordert deshalb eine verlässliche personelle Ausstattung der kriminalpolizeilichen Fachdienststellen, moderne und leistungsfähige Technik, kontinuierliche spezialisierte Fortbildung, konsequente Gesundheitsfürsorge sowie rechtssichere und praxistaugliche Ermittlungsbefugnisse für den digitalen Raum.

Denn am Ende darf Kinderschutz weder an fehlendem Personal noch an überholter Technik oder einer digitalen Spur scheitern, die bereits gelöscht wurde.

FOKUS wirkt. Ermittlungen brauchen Spuren.

Kinder schützen. Ermittler stärken.