27.10.2026
DGB-Rentenkommission -
Kopelke: „Rentenniveau rauf, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erhalten“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission zur besseren Alterssicherung der Tarifbeschäftigten. Jetzt müsse die Politik konkrete Verbesserungen schaffen. „Unsere Tarifbeschäftigten leisten unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit dieses Landes. Sie verdienen eine auskömmliche Rente. Das Rentenniveau muss steigen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren muss bleiben“, erklärt GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke.
Die Einsetzung der Kommission und die Arbeit ihrer thematischen Labore bewertet die GdP positiv. Die Empfehlungen zur Sicherung des Lebensstandards, zur betrieblichen Altersversorgung und zu besseren Übergängen in den Ruhestand weisen insgesamt in die richtige Richtung.
Die GdP unterstützt die Empfehlung, das gesetzliche Rentenniveau schrittweise auf 50 Prozent und später auf 53 Prozent vor Steuern anzuheben. Zugleich müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit den Gewerkschaften die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst stärken und verlässlich finanzieren.
„Die gesetzliche Rente muss ein starkes Fundament bleiben. Bei der Zusatzversorgung erwarten wir verbindliche Verbesserungen statt Absichtserklärungen“, fordert Kopelke.
„Die DGB-Beschlusslage bindet den gesamten DGB einschließlich seiner Spitze. Wir fordern den Erhalt der eigenständigen Beamtenversorgung und lehnen jede Absenkung des Pensionsniveaus ab. Der Staat muss zu seinen Verpflichtungen stehen“, stellt Kopelke klar.
Wie die DGB-Rentenkommission lehnt die GdP eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ab und fordert den Erhalt der vorzeitigen, abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte benötigen bessere Zugänge zu Rehabilitation und sozial abgesicherte Übergänge in den Ruhestand.
„Wer die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren streicht, entwertet Lebensleistung. Unsere Beschäftigten brauchen einen Ruhestand, den sie gesund erreichen können“, betont Kopelke.
Das Labor „Finanzierung“ stellt fest, dass die Einbeziehung der Beamtenschaft in die gesetzliche Rentenversicherung nicht zur Lösung der Finanzierungsherausforderungen beiträgt. Die GdP lehnt eine solche Einbeziehung entschieden ab und verweist auf die DGB-Beschlusslage: Eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen wird nur insoweit geprüft, „als sie nicht dem Schutzbereich des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz unterfallen“.
Dieser Grundgesetzartikel bestimmt: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“
Dazu gehört insbesondere die Pflicht des Dienstherrn zur amtsangemessenen Alimentation im aktiven Dienst und im Ruhestand.
„Die DGB-Beschlusslage bindet den gesamten DGB einschließlich seiner Spitze. Wir fordern den Erhalt der eigenständigen Beamtenversorgung und lehnen jede Absenkung des Pensionsniveaus ab. Der Staat muss zu seinen Verpflichtungen stehen“, stellt Kopelke klar.
Das Labor „Finanzierung“ stellt fest, dass die Einbeziehung der Beamtenschaft in die gesetzliche Rentenversicherung nicht zur Lösung der Finanzierungsherausforderungen beiträgt. Die GdP lehnt eine solche Einbeziehung entschieden ab und verweist auf die DGB-Beschlusslage: Eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen wird nur insoweit geprüft, „als sie nicht dem Schutzbereich des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz unterfallen“.
