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© kaicologne/stock.adobe.com
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08.07.2026

Ehringfeld: Rentenpläne der Bundesregierung sind ein Frontalangriff auf die Lebensleistung der Polizeibeschäftigten

Beamtenpolitik Besoldung Grundsatz Soziales Tarif

Mit scharfer Kritik hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die veröffentlichten 33 Vorschläge der Rentenkommission der Bundesregierung reagiert. Unterdessen dreht sich die Sozialstaatsdebatte weiter. In einem online angebotenen GdP-Mitgliedergespräch haben der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke und seine Stellvertreter Christian Ehringfeld (Sozial- und Tarifpolitik) sowie Beamtenexperte Sven Hüber über den aktuellen Stand, die Positionen und die Marschrichtung informiert. 



 

Zunächst zurück zur Rentenkritik:

Der stellvertretende Bundesvorsitzende und für Tarifangelegenheiten zuständige Christian Ehringfeld fand deutliche Worte: „Was hier als Reform verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Angriff auf die Altersversorgung der Beschäftigten – und insbesondere auf diejenigen, die tagtäglich für die Sicherheit dieses Landes ihren Kopf hinhalten. Die Polizeiarbeit findet in diesen Vorschlägen schlicht nicht die notwendige Anerkennung.“

Diese Pläne dürfen so nicht umgesetzt werden. Deutschland benötigt ein tragfähiges und gerechtes Rentenkonzept, das die Lebensrealität der Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden anerkennt – und nicht ignoriert.“

Zwar begrüßt die GdP ausdrücklich das grundsätzliche Ziel, langfristig ein Rentenniveau von 70 Prozent des Nettoeinkommens eines Durchschnittsverdieners anzustreben. Doch dieser Ansatz werde durch zahlreiche Verschlechterungen konterkariert.

 

Automatismus beim Renteneintrittsalter völlig realitätsfern

Besonders empörend ist aus Sicht der GdP die geplante Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. „Diese Idee ist sozialpolitisch blind und ignoriert die Realität in den Sicherheitsberufen“, so Ehringfeld. „Wer glaubt, man könne Polizeibeschäftigte pauschal länger arbeiten lassen, hat keine Vorstellung von den körperlichen und psychischen Belastungen dieser Berufe.“

Regionale Unterschiede sowie die enormen Anforderungen im Polizeidienst würden vollständig ausgeblendet. Das Ergebnis sei faktisch eine weitere Rentenkürzung durch die Hintertür.

 

Abschläge für langjährige Beschäftigte: Schlag ins Gesicht

Als besonders schwerwiegend bezeichnet die GdP die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. „Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener Kolleginnen und Kollegen, die jahrzehntelang Dienst unter extremen Bedingungen geleistet haben. Wer nach 45 Jahren nicht ohne Abzüge in Rente gehen darf, dem wird ein Stück Lebensleistung geraubt.“ Gerade im Polizeidienst führe zunehmende Arbeitsverdichtung dazu, dass viele Beschäftigte schon heute an ihre körperlichen und psychischen Grenzen gelangen.

 

Ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte werden im Stich gelassen

Auch die vorgesehenen Verschärfungen bei vorgezogenen Altersrenten stoßen auf massive Kritik. „Schon jetzt schaffen es viele Tarifbeschäftigte gesundheitlich nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter. Wer hier zusätzlich die Hürden erhöht, handelt verantwortungslos und zynisch gegenüber den Betroffenen.“

 

Übertragung auf Beamte strikt abzulehnen

Die Empfehlung, negative Auswirkungen der Reform auch auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen, weist die GdP entschieden zurück. „Hier wird versucht, Probleme auf dem Rücken derjenigen auszutragen, die ohnehin besonderen dienstlichen Verpflichtungen unterliegen. Das ist völlig inakzeptabel.“

 

Betriebliche Altersvorsorge allein reicht nicht

Die stärkere Gewichtung der betrieblichen Altersvorsorge bewertet die GdP zwar grundsätzlich positiv, fordert jedoch verbindliche Verbesserungen. „Wenn die Politik hier ernsthaft Fortschritte will, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam mit den Gewerkschaften handeln. Lippenbekenntnisse reichen nicht.“

 

Klare Forderung: Rentenpolitik neu denken

Angesichts der Ankündigung des Bundeskanzlers, die Vorschläge weitgehend übernehmen zu wollen, fordert die GdP ein sofortiges Umdenken. „Diese Pläne dürfen so nicht umgesetzt werden. Deutschland benötigt ein tragfähiges und gerechtes Rentenkonzept, das die Lebensrealität der Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden anerkennt – und nicht ignoriert.“

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„Wer glaubt, man könne Polizeibeschäftigte pauschal länger arbeiten lassen, hat keine Vorstellung von den körperlichen und psychischen Belastungen dieser Berufe.“
Christian Ehringfeld, für Tarifangelegenheiten zuständiger stellvertretender Bundesvorsitzender 
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Die Gewerkschaft der Polizei wollte wissen, was ihre Mitglieder mit Blick auf die aktuelle Sozialstaatsdebatte, insbesondere die Rentendebatte, bewegt, und lud zu einem Online-Gespräch. Das Ergebnis ist deutlich, die Sorge vor Verschlechterungen groß. Die GdP wird sich nach den Worten des Bundesvorsitzenden in die Debatte mit den der GdP zur Verfügung stehenden Mitteln hineinhängen, um diese Verschlechterungen für Tarifbeschäftigte und Verbeamtete abzuwenden.

DGB-Beschluss: keine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in Erwerbstätigenversicherung
Die Diskussion um eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung darf nicht zu falschen Schlussfolgerungen führen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften haben hierzu eine klare Beschlusslage: Eine Einbeziehung aller Erwerbstätigen wird nur insoweit geprüft, als sie nicht dem Schutzbereich des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz unterfallen. Artikel 33 Absatz 5 GG verpflichtet den Staat ausdrücklich, das Berufsbeamtentum unter Berücksichtigung seiner hergebrachten Grundsätze zu regeln und fortzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere das Alimentationsprinzip und die lebenslange Versorgungspflicht des Dienstherrn.

Eindeutiger geht es nicht: Beamtinnen und Beamte fallen unter diesen verfassungsrechtlichen Schutz. Der DGB wird daher – auch für seine Vorsitzende bindend – keine Vorschläge zur Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in eine Erwerbstätigenversicherung erarbeiten.
Die Empfehlungen der DGB-Rentenkommission bestätigen diese Linie: Konkrete Reformschritte zielen zunächst auf Selbstständige und Abgeordnete. Eine Integration der Beamtenschaft ist weder vorgesehen noch rechtlich zulässig.

Für die GdP ist klar: Wir sehen die dringende Notwendigkeit, dass die Tarifbeschäftigten mit der GRV eine gute Rente bekommen. Die eigenständige beamtenrechtliche Altersversorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Beamtentums, eines funktionierenden Rechtsstaates und der Sicherheit in Deutschland. Wer die Polizei stärken will, darf ihre verfassungsrechtlich garantierte Versorgung nicht infrage stellen.