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© pattozher/stock.adobe.com
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19.03.2026

Polizei muss befähigt werden: GdP warnt vor Auslaufen der CSAM-Ausnahmeregelung

Digitalisierung Cybersicherheit Innenpolitik

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt eindringlich davor, dass die derzeit geltende Ausnahmeregelung für die freiwillige Erkennung und Meldung von CSAM (Child Sexual Abuse Material) durch Online-Dienste auslaufen könnte. Eine rechtliche Lücke bei der Nutzung von Chat- und Content-Scanning-Verfahren würde die polizeilichen Möglichkeiten, schwerwiegende Formen der Kriminalität gegen Kinder und Jugendliche wirksam zu bekämpfen, erheblich erschweren.

CSAM umfasst Inhalte, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. GdP-Vize Alexander Poitz erklärt: „Ohne eine rechtlich gesicherte Grundlage für die Erkennung von CSAM droht ein Bruch im bestehenden Monitoring-System – das darf nicht passieren.“ Die GdP betont, dass die Polizei befähigt werden muss, solche Inhalte zu erkennen, Täterinnen und Täter zu identifizieren und Opfer zu schützen. Die freiwillige Meldung durch Online-Dienste sei keine Chatkontrolle, sondern zentrale Unterstützung unserer Polizeiarbeit.

Ohne die rechtlich gesicherte Ausnahmeregelung droht ein Bruch im Monitoring-System, wodurch insbesondere internationale Missbrauchsnetzwerke schwerer aufgedeckt werden könnten. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Fallzahlen im Bereich CSAM und zunehmender internationaler Vernetzung ist es für die Polizei unerlässlich, dass technische Erkennungsmöglichkeiten rechtlich abgesichert sind. Die GdP fordert daher, die aktuelle Ausnahmeregelung zu verlängern, bis eine sachgerecht ausbalancierte neue CSA-Verordnung in Kraft tritt, um die polizeiliche Arbeit bei schwersten Straftaten gegen Kinder und Jugendliche nicht zu gefährden und gleichzeitig Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit zu wahren.