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© Radnatt/stock.adobe.com
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25.11.2025

GdP und Verbände: Neue E-Scooter-Regeln gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger

Verkehr

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen haben einen offenen Brief an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales gerichtet und fordern eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bußgeldkatalogs. Hintergrund ist die bevorstehende Beratung im Bundesrat am 21. November 2025.

In dem Schreiben kritisieren die Unterzeichnenden, die geplanten Regelungen würden zentrale Probleme nicht lösen, sondern bestehende Risiken für Fußgängerinnen und Fußgänger sogar verschärfen. Besonders betroffen seien Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Kinder: Liegen gebliebene oder falsch abgestellte E-Scooter stellten weiterhin gefährliche Stolperfallen dar und verringerten die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

„Die aktuellen Pläne lösen kein einziges der bestehenden Probleme. Stattdessen schaffen sie neue Risiken und noch mehr Konflikte im Straßenverkehr. Wir brauchen Regeln, die wirklich schützen“, heißt es in einem Bereichs-Zitat von Michael Mertens, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender und verantwortlich für Verkehrspolitik.

Kritisch sehen die Verbände unter anderem folgende Punkte: Städte sollen weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie feste Abstellflächen für Leih-E-Scooter vorschreiben oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) zulassen. Zudem ist vorgesehen, das Fahren von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen zu erlauben, sofern diese für den Radverkehr freigegeben sind — eine Regelung, von der die Unterzeichnenden befürchten, dass sie zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führt. Ebenfalls problematisch sei die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: E-Scooter sollen beim Überholen von Zufußgehenden künftig nicht mehr zwingend 1,5 Meter Abstand einhalten müssen.

„Barrierefreiheit ist Voraussetzung für echte Teilhabe. Jeder Mensch muss sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können – im Alltag, in der Freizeit und am Arbeitsplatz. Schlechte Regeln dürfen niemanden ausschließen“, erklärt Katrin Kuhl, Mitglied im Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstand und zuständig für die Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Organisationen bemängeln außerdem, dass die vorgesehenen Sanktionen kaum abschreckend sind: So würde eine Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25 Euro die Fehlverhalten nicht wirksam verhindern.

Kernforderungen der Unterzeichnenden

  • Vorrang für die Sicherheit des Fußverkehrs
  • Einführung verbindlicher Abstellflächen für Leih-E-Scooter
  • Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr
  • Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter
  • Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands gegenüber Zufußgehenden
  • Deutlich höhere Bußgelder bei Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden


Mit ihrem Appell fordern die Unterzeichnenden die zuständigen Ministerien auf, den Regierungsentwurf in der vorliegenden Form abzulehnen und die Novelle grundlegend so zu überarbeiten, dass Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum oberste Priorität haben.

© Fotograf/stock.adobe.com
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