
28.05.2025
Achtung Fristablauf:
Anträge auf Höhergruppierung gemäß § 29d TVÜ-Bund jetzt stellen!
Mit der Schaffung höherer Eingruppierungsmöglichkeiten für viele Beschäftigte – wie zum Beispiel Bordköchinnen und -köche, Küchenservicekräfte, Köchinnen und Köche – konnten wir im Rahmen der Tarifpflegegespräche einen tollen Erfolg im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erzielen.
Anders, als man es annehmen könnte, unterliegen die Bestimmungen des Änderungstarifvertrages Nr. 11 vom 24. Oktober 2024 nicht der Tarifautomatik.
Das heißt, dass Bestandsbeschäftigte in der bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, es sei denn, dass sich durch die Neuregelung eine höhere Entgeltgruppe ergibt. Für diesen Fall sind Beschäftigte gemäß § 29d TVÜ-Bund (Tarifvertrag zur Überleitung) auf Antrag nach den neuen Bestimmungen der Entgeltordnung des Bundes eingruppiert.
Ganz konkret bedeutet das, dass ohne Antragstellung keine tarifrechtliche Grundlage zur höheren Eingruppierung besteht! Nach dem 30. Juni 2025 können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, solange die bisherige Tätigkeit unverändert fortgeführt wird.
Wichtig: Die Anträge auf Höhergruppierung unterliegen der uneingeschränkten Mitbestimmung der Personalräte. Und zwar auch für den Fall, dass die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle beabsichtigt, diese abzulehnen!
Nur mit Antragstellung ist also gewährleistet, dass Dich das starke Team Deines GdP-geführten Personalrates bei der Wahrung Deiner Rechte unterstützen kann!