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© Chris/stock.adobe.com
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20.12.2023

Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich

Beamtenpolitik Bundesvorstand

Im Tarifabschluss zwischen Gewerkschaften und Ländern wurde die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtenbereich vereinbart. Für die GdP ist klar, dass die jetzt die Landesregierungen gefordert sind, entsprechende Gesetze vorzulegen, um die Besoldung und Versorgung anzupassen.

Vorbild sollte der Bund für die Länder sein, in denen die Polizeizulage nicht ruhegehaltfähig ist. Mit dem Anpassungsgesetz für den Tarifabschluss des Bundes wurde für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz die Ruhegehaltfähigkeit der Zulagen wieder eingeführt.
Die Zahlung des Inflationsausgleichs an Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden in einigen Ländern schon beschlossen.

Weitere Informationen

Gudrun Hoffmann

Gewerkschaftssekretärin

Telefon 0 30 - 39 99 21-126