14.09.2022
27. Ordentlicher Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin
GdP fordert bundeseinheitliche Besoldung sowie Harmonisierung von Polizeizulagen
Bundeskongress 2022
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein bundesweit einheitliches Polizeibesoldungsstatusgesetz. Nach Auffassung der 254 Delegierten des noch bis zum 14. September andauernden 27. GdP-Bundeskongresses soll künftig für alle beamteten Polizeikräfte hierzulande sowie Beschäftigte des Zolls mit Vollzugsaufgaben ein gleiches Grundgehalt gezahlt werden. Polizeiarbeit sei Polizeiarbeit, unabhängig davon, in welchem Teil der Republik man arbeite.
Ebenso sei es notwendig, das seit Jahren von den Ländern sehr
unterschiedliche Zulagensystem zu harmonisieren. Nicht jedes Land zahle
seinen Beamtinnen und Beamten jede Zulage, kritisierten die Berlin
versammelten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. So erhielten etwa
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Fällen der Produktion und des
Verteilens kinderpornografischer Darstellungen im Netz nur in einigen
Bundesländern eine Zulage. Andere Zulagen für aus Sicht der GdP typische
Belastungen des Polizeiberufes schwankten in der Höhe immens, teils um
mehr als zwei Euro, beispielsweise bei Diensten an Sonn- und Feiertagen.
Zudem fordert die GdP eine bundesweit einheitliche und ruhegehaltsfähige
Polizeizulage. Diese müsse den Wert der Polizeiarbeit konkret
widerspiegeln und solle daher auf mindestens 300 Euro angehoben werden und
entsprechend den Erhöhungen des Grundgehaltssatzes dynamisiert werden .
Die sogenannte Polizeizulage erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte, da
sie nicht selten in schwierigen Situationen, unter physischer und
psychischer Belastung und in Sekundenschnelle, verantwortliche,
möglicherweise einschneidende Entscheidungen treffen müssen, zum Beispiel
der Gebrauch der Schusswaffe, oder jederzeit grundsätzlich bereit zu sein,
im Dienstalltag prinzipiell ihr Leben und ihre Gesundheit einzusetzen.
Die Delegierten mahnten an, die Polizeizulage nicht völlig von den
Tariferhöhungen abzukoppeln, wie es in einigen Ländern Status Quo sei.
Teils sei die Polizeizulage seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr
erhöht worden.
Notwendig sei weiterhin eine Vereinheitlichung der Versorgung von
Ruhestandsbeamtinnen und -beamten. Durch die bestehenden Unterschiede in
der Besoldung ergäben sich zwangsläufig Differenzen in der
Versorgungshöhe, so etwa auch durch die unterschiedlichen Zulagenhöhen
oder deren Ruhegehaltsfähigkeit. Teils negativen Einfluss hätten zudem
noch unterschiedliche Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt.