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14.09.2022

27. Ordentlicher Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin
GdP fordert bundeseinheitliche Besoldung sowie Harmonisierung von Polizeizulagen

Bundeskongress 2022

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert ein bundesweit einheitliches Polizeibesoldungsstatusgesetz. Nach Auffassung der 254 Delegierten des noch bis zum 14. September andauernden 27. GdP-Bundeskongresses soll künftig für alle beamteten Polizeikräfte hierzulande sowie Beschäftigte des Zolls mit Vollzugsaufgaben ein gleiches Grundgehalt gezahlt werden. Polizeiarbeit sei Polizeiarbeit, unabhängig davon, in welchem Teil der Republik man arbeite.

Ebenso sei es notwendig, das seit Jahren von den Ländern sehr unterschiedliche Zulagensystem zu harmonisieren. Nicht jedes Land zahle seinen Beamtinnen und Beamten jede Zulage, kritisierten die Berlin versammelten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. So erhielten etwa Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Fällen der Produktion und des Verteilens kinderpornografischer Darstellungen im Netz nur in einigen Bundesländern eine Zulage. Andere Zulagen für aus Sicht der GdP typische Belastungen des Polizeiberufes schwankten in der Höhe immens, teils um mehr als zwei Euro, beispielsweise bei Diensten an Sonn- und Feiertagen. Zudem fordert die GdP eine bundesweit einheitliche und ruhegehaltsfähige Polizeizulage. Diese müsse den Wert der Polizeiarbeit konkret widerspiegeln und solle daher auf mindestens 300 Euro angehoben werden und entsprechend den Erhöhungen des Grundgehaltssatzes dynamisiert werden . Die sogenannte Polizeizulage erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte, da sie nicht selten in schwierigen Situationen, unter physischer und psychischer Belastung und in Sekundenschnelle, verantwortliche, möglicherweise einschneidende Entscheidungen treffen müssen, zum Beispiel der Gebrauch der Schusswaffe, oder jederzeit grundsätzlich bereit zu sein, im Dienstalltag prinzipiell ihr Leben und ihre Gesundheit einzusetzen. Die Delegierten mahnten an, die Polizeizulage nicht völlig von den Tariferhöhungen abzukoppeln, wie es in einigen Ländern Status Quo sei. Teils sei die Polizeizulage seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr erhöht worden. Notwendig sei weiterhin eine Vereinheitlichung der Versorgung von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten. Durch die bestehenden Unterschiede in der Besoldung ergäben sich zwangsläufig Differenzen in der Versorgungshöhe, so etwa auch durch die unterschiedlichen Zulagenhöhen oder deren Ruhegehaltsfähigkeit. Teils negativen Einfluss hätten zudem noch unterschiedliche Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt.