21.05.2025
Stellungnahme zu den BMI-Referentenentwürfen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im BKAG sowie Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im BKAG
Stellungnahmen
Die bestehenden datenschutzrechtlichen Regelungen – so wichtig sie aus rechtsstaatlicher Sicht sind – führen in ihrer aktuellen Ausgestaltung dazu, dass polizeiliche Gefahrenabwehr nicht in dem dafür erforderlichen Maße stattfinden kann. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bietet bereits Ansätze mit Blick auf die Reform des Datenschutzes. Zudem heißt es: „Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu austariert werden.“
Entscheidend wird sein, dass sich die Bundesregierung den Herausforderungen annimmt, damit ein besserer Ausgleich mit polizeilichen Erfordernissen erzielt wird. Die GdP fordert daher eine Überprüfung und Anpassung der gesetzlichen Vorgaben insgesamt, mit dem Ziel, die Sicherheitsbehörden nachhaltig zu stärken.
Beispiele wie der Messerangriff in Solingen im August 2024, der vereitelte mutmaßliche An-schlag in München oder der islamistisch motivierte Anschlag in Duisburg 2023 belegen eindrücklich, dass die Sicherheitslage im öffentlichen Raum nach wie vor angespannt ist. Gerade in solchen Fällen sind frühzeitige Vorfeldermittlungen im direkten sozialen Umfeld potenzieller Täter entscheidend zur Verhinderung schwerer und schwerster Straftaten. Vor diesem Hintergrund ist die Möglichkeit der Datenerhebung auch gegenüber Kontaktpersonen ein notwendiges und verhältnismäßiges Mittel der Gefahrenabwehr. Eine entsprechende Anpassung des BKA-Gesetzes ist daher sachlich geboten und sicherheitspolitisch dringend erforderlich.