13.07.2025
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Haushaltsbegleitgesetz 2025
Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die Ausgaben für die Polizeien von Bund und Ländern ausdrücklich in die Bereichsausnahme des § 1a Absatz 1 des Artikel-115-Gesetzes aufgenommen werden. Im aktuellen Gesetzesentwurf sind zwar Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Hilfen für angegriffene Staaten berücksichtigt, die Polizeien jedoch nicht. Nach Ansicht der GdP ist dies problematisch, da die Polizei eine zentrale Rolle für die Gewährleistung der inneren Sicherheit spielt. Ohne eine ausdrückliche Ausnahmebestimmung würden Polizeiausgaben vollständig unter die Schuldenbremse fallen, was dringend notwendige Investitionen in Personal, Ausrüstung und Digitalisierung erheblich einschränken könnte.
Die GdP fordert daher, Polizeiausgaben in die Bereichsausnahme aufzunehmen und diese im Bundeshaushalt gesondert auszuweisen. Außerdem müsse das geplante Sondervermögen für Sicherheit weiter gefasst werden, sodass es sowohl die äußere als auch die innere Sicherheit abdeckt. Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit der Polizei auch in Krisensituationen sicherzustellen, die materielle und personelle Ausstattung bundesweit zu verbessern und bestehende Unterschiede zwischen den Bundesländern abzubauen. Darüber hinaus betont die GdP die Notwendigkeit einer stärkeren finanziellen Unterstützung durch den Bund, um gemeinsame Anschaffungen zu ermöglichen und Kooperationspotenziale besser auszuschöpfen.
Die Gewerkschaft verweist außerdem auf einen Bundesratsbeschluss, der eine bundesseitige Mitfinanzierung präventiver Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, der IT-Systeme und der Infrastruktur fordert, da die Länder diese Kosten allein nicht im notwendigen Umfang tragen können.