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30.07.2024

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten

Stellungnahmen
Polizeibeschäftigte und Angehörige weiterer Berufsgruppen werden zunehmend Opfer von Gewalttaten während ihrer Dienstausübung. Auch Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden zum Ziel solcher Angriffe. Das Bundesjustizministerium hat sich mit dem Vorhaben zum Ziel gesetzt, Repräsentantinnen und Repräsentanten staatlicher Gewalt besser zu schützen. Zum einen ist vorgesehen, dass die Begehungsweise des „hinterlistigen Überfalls“ als Regelbeispiel in § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) aufgenommen wird, sodass der erhöhte Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zum Tragen kommt. Zudem soll § 46 StGB geändert werden, der die Grundsätze der Strafzumessung regelt. Die Regelung soll dahingehend ergänzt werden, dass hinsichtlich der verschuldeten Auswirkungen der Tat auch solche in Betracht zu ziehen sind, die geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Aus Sicht der GdP führt das Vorhaben zu keiner tatsächlichen Verbesserung der alltäglichen Situation der Betroffenen. Um Einsatzkräfte tatsächlich und nachhaltig vor Angriffen im Dienst zu schützen, kann die vorgeschlagene symbolische Veränderung des materiellen Strafrechts, maximal einen begrenzten Beitrag leisten. Evidenzbasiertes Strafrecht ist notwendig, um sicherzustellen, dass die ergangenen Gesetzesänderungen nachhaltige Wirkungen auf die Strafverfolgungspraxis haben und dazu geeignet sind, eine generalpräventive Wirkung zu entfalten und mithin auch zu einer tatsächlichen Verbesserung des Schutzes von Einsatzkräften beitragen. Die Diskussion über strafrechtliche Änderungen darf den Blick auf wichtigere, wirksamere Maßnahmen nicht verstellen. Die GdP plädiert in diesem Kontext dafür, einen ganzheitlichen Ansatz zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Polizei- und Einsatzkräfte zu wählen.
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