jumpToMain

01.10.2026

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung - 
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung
im Strafverfahren

Digitalisierung Innenpolitik Innere Sicherheit Kriminalpolizei Stellungnahmen
Die aktuelle sicherheitspolitische Lage verdeutlicht in besonderer Weise die Notwendigkeit einer verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen. Kriminalität verlagert sich zunehmend in den digitalen Raum. Die Bedeutung digitaler Spuren für Ermittlungsverfahren ist enorm. Insbesondere Cyberkriminalität zählt zu den am schnellsten wachsenden Kriminalitätsformen. Täterinnen und Täter agieren international, nutzen hochgradig arbeitsteilige Strukturen und bedienen sich zunehmend des Modells des sogenannten „Cybercrime-as-a-Service“. Parallel hierzu ist ein deutlicher Anstieg von Hasskriminalität, extremistischer Inhalte sowie gezielter Desinformationskampagnen im Internet zu verzeichnen. Diese Entwicklungen gefährden nicht nur einzelne Betroffene, sondern bedrohen auch demokratische Prozesse und die gesellschaftliche Stabilität insgesamt. Besonders gravierend ist der anhaltende Anstieg bei Straftaten im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. In einer Vielzahl dieser Verfahren stellen IP-Adressen in Verbindung mit Portnummern die einzige verwertbare Ermittlungsgrundlage dar. Hin-weise werden den Strafverfolgungsbehörden zeitverzögert über internationale Meldestellen oder Kooperationspartner übermittelt. Derzeit besteht ein Vollzugsdefizit. Ohne eine gesetzlich normierte Speicherpflicht sind die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Tat vielfach bereits gelöscht. Ermittlungen laufen ins Leere, Täter bleiben anonym und Opfer können nicht geschützt werden. Hinzu kommt, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zunehmend Ziel massiver Cyberangriffe werden, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und auch kritische Infrastrukturen gefährden können. Digitale Spuren spielen daher heute in nahezu jedem Ermittlungsverfahren eine zentrale Rolle. Gleichwohl speichern viele Telekommunikations- und Internetdienstanbieter entsprechende Verkehrsdaten bislang ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und nur für sehr kurze Zeiträume. In Deutschland werden IP-Adressen lediglich für wenige Tage vorgehalten, Portnummern teilweise gar nicht. Für komplexe Ermittlungen, in denen relevante Informationen oft erst nach Wochen oder Monaten verfügbar werden, sind diese Speicherfristen völlig unzureichend. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer gesetzlich geregelten, verbindlichen und verlässlichen Speicherpflicht für IP-Adressen nicht nur ein kriminalistisches Instrument, sondern ein zentrales gesellschafts- und sicherheitspolitisches Erfordernis. Nur so kann die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wirksam sichergestellt werden.
© GdP
GdP