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28.10.2026

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - 
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt

Stellungnahmen
Kinder und Jugendliche sind stille Betroffene von häuslicher Gewalt – als direkte Opfer oder als Zeug:innen von Gewalt zwischen Bezugspersonen. Die psychischen, seelischen und sozialen Folgen sind massiv und wirken oft lebenslang nach. Minderjährige Betroffene sind noch immer nicht als eigenständige Opfergruppe anerkannt. Zu oft gehen sie „im System“ verloren. Der vorliegende Referentenentwurf des BMJV zielt darauf ab, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt durch die Einbeziehung abhängiger Personen (insbesondere minderjährigen Kinder und Jugendlichen) in den Schutzbereich des Gewaltschutzgesetzes zu verbessern sowie die Möglichkeit eines erleichterten Ausstiegs aus gemeinsamen Wohnraummietverhältnissen mit Tätern rechtlich zu verankern. Damit werden zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2024) umgesetzt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf als einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt ausdrücklich und bedankt sich für die Gelegenheit, als mit über 210.000 Mitgliedern größte Polizeigewerkschaft hierzulande zum gegenständlichen Referentenentwurf Stellung zu nehmen.
© GdP
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