01.10.2026
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung -
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit
Cybersicherheit
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Stellungnahmen
Cyberangriffe stellen eine der zentralen sicherheitspolitischen Herausforderungen dar. Staatliche Einrichtungen, kritische Infrastrukturen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger sind Ziel komplexer und international organisierter Angriffe auf informationstechnische Systeme. Die Sicherheitsbehörden müssen daher über rechtssichere und technisch geeignete Befugnisse verfügen, um solchen Gefahren effektiv begegnen zu können. Die hierfür vorgesehenen Befugnisse müssen hinreichend bestimmt ausgestaltet und auf das erforderliche Maß begrenzt sein. Gerade wegen der hohen Eingriffsintensität sind klare Tatbestandsvoraussetzungen, wirksame Verfahrenssicherungen und eine konsequente Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unverzichtbar.
Insgesamt begrüßt die GdP die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Cyberabwehr des Bundes zu modernisieren und die Sicherheitsbehörden des Bundes mit spezifischen Eingriffsbefugnissen im Cyberraum auszustatten.
Die GdP bewertet den Entwurf insgesamt als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der polizeilichen Cyberabwehr in Deutschland. Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass erstmals spezifische Eingriffsbefugnisse zur Abwehr von Cyberangriffen aufgenommen werden. Dadurch wird den Sicherheitsbehörden ein Mittel zur Verfügung gestellt, das den technischen Besonderheiten von Angriffen auf informationstechnische Systeme besser Rechnung trägt als die bislang vorhandenen klassischen polizeirechtlichen Maßnahmen. Als GdP begrüßen wir, dass den Kolleg:innen, die in der Abwehr und Bekämpfung von Cyberkriminalität eingesetzt sind, zukünftig explizite und belastbare Handlungsinstrumente an die Hand gegeben werden sollen.
