11.08.2025
Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR- Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
Stellungnahmen
Die GdP begrüßt die Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten grundsätzlich und stellt leider erneut ein Vollzugsdefizit fest. Dieses Defizit kann nur durch politische Ressourcenver-besserung behoben werden: mehr Personal und bessere IT.
Aufgrund des Wegfalls physischer Hinweise auf Führerscheinen aus Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auf mögli-che Entzüge der Fahrerlaubnis im Inland, muss ein ständiger und schneller Zugriff von Poli-zist:innen auf das FAER gewährleistet sein. Allgemein müssen ein technischer Ausbau und euro-paweiter Datenbankaustausch u. a. aufgrund der unionsrechtlichen Initiativen im Bereich des Informationsaustausches (2015/413), der unionsweiten Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust (2023/0055) und der novellierten CBE-Richtlinie (2024/3237) bereits mitbedacht werden und eine unmittelbare Eintragung im FAER gewährleistet werden.
Im Rahmen der weiteren Gesetzgebungsprozesse der EU-Rechtsakte (u. a. COM/2023/128) soll-ten verfahrenspraktische, unionsrechtskonforme Regelungen gefunden werden, die eine Un-gleichbehandlung anhand von Wohn- und Ausstellungsort der Führerscheine ausschließen und eine effektive Überwachung gewährleisten können.