03.01.2010
Versorgung im Einsatz
Positionspapier
Die PDV 100 legt unter der Ziff. 1.5.3.5 verbindlich fest, dass die Fürsorge für die Mitarbeiter zu den Führungsgrundsätzen gehört und somit Führungsaufgabe ist. Eine Maßnahme der Fürsorge ist die Versorgung von Einsatzkräften. Hier
nimmt die PDV 100 unmittelbaren Bezug auf den Leitfaden (LF) 150.ategischen Aufbereitung des Themas.